Rechtsprechung zu § 57 UmwG
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BGH, 25.01.1999 - II ZR 383/96
a) Kreisgeleitete VEB der Wohnungswirtschaft konnten bis zum Inkrafttreten des Treuhandgesetzes und des Gesetzes über die Umwandlung volkseigener Wohnungswirtschaftsbetriebe auf der Grundlage der UmwVO in Kapitalgesellschaften umgewandelt werden.
b) Das Inkrafttreten des Treuhandgesetzes führt wegen der Ausnahmeregelung seines § 11 Abs. 3, 3. Spiegelstrich nicht zu einer die noch nicht vollzogene Umwandlung nach der UmwVO "überholenden" Umwandlung kreisgeleiteter VEB in eine GmbH im Aufbau.
c) Zur Frage der Existenz und Parteifähigkeit einer Einmann-Vor-GmbH bei einer infolge Aufgabe der Eintragungsabsicht gescheiterten Umwandlung eines kreisgeleiteten VEB in eine GmbH nach der UmwVO.
ZPO § 50; TreuhG § 11 Abs. 1, 3; DDR: UmwVO §§ 4, 7
