Rechtsprechung zu § 7 UmwG
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BFH, 29.09.2005 - II R 23/04
Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung.
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 4; UmwG § 123 Abs. 3
