Rechtsprechung zu § 104 UrhG
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BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 669/95

Nimmt ein Einzelhandelsunternehmen mit einer von seinem angestellten Dekorateur gestalteten Schaufensterdekoration an einem von einem Lieferanten veranstalteten Wettbewerb teil, hat der Angestellte keinen Anspruch auf Wertersatz oder eine Sondervergütung, wenn der Arbeitgeber einen Preis gewinnt (hier: Erholungsreise im Wert von 7. 000, 00 DM).

UrhG §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 31, 32, 36, 43, 97 Abs. 1, 104; ArbGG §§ 2 Abs. 2, 48; GVG § 17a

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