Rechtsprechung zu § 17 UrhG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
43
BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89 - Betriebssystem

Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers für die Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Computerprogramms.

UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 16, § 17 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

12
von
43
BGH, 19.12.2002 - I ZR 297/99 - Eterna

a) Sind im Rahmen einer vor dem 3. Oktober 1990 erfolgten urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumung die Lizenzgebiete zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer in der Weise aufgeteilt worden, daß das fragliche Werk von dem einen in der DDR und von dem anderen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin verbreitet werden durfte, verbleibt es auch nach der Wiedervereinigung bei den gespaltenen Lizenzgebieten. Eine räumliche Erstreckung des jeweiligen Nutzungsrechts auf den anderen Teil Deutschlands findet nicht statt.

b) Bringt der in dieser Weise beschränkt Nutzungsberechtigte ein Werkstück innerhalb seines Lizenzgebietes in Verkehr, kann der für den anderen Teil Deutschlands Berechtigte die Weiterverbreitung in seinem Lizenzgebiet nicht mit Hilfe des ihm zustehenden Verbreitungsrechts unterbinden.

EinigVtg Anl. I Kap. III Sachgeb. E Abschn. II Nr. 2; UrhG § 17

Volltext bei lexetius.com

13
von
43
BGH, 05.10.2006 - I ZR 247/03 - Le Corbusier-Möbel

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/ 29/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. EG Nr. L 167 vom 22. 6. 2001, S. 10, (Informationsgesellschafts-Richtlinie), folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. a) Ist von einer Verbreitung an die Öffentlichkeit in beliebiger Form auf sonstige Weise i. S. von Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie auszugehen, wenn Dritten der Gebrauch von Werkstücken urheberrechtlich geschützter Werke ermöglicht wird, ohne dass mit der Gebrauchsüberlassung eine Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Werkstücke verbunden ist?

b) Liegt eine Verbreitung nach Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie auch vor, wenn Werkstücke urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich gezeigt werden, ohne dass Dritten die Möglichkeit zur Benutzung der Werkstücke eingeräumt wird?

2. Bejahendenfalls: Kann der Schutz der Warenverkehrsfreiheit der Ausübung des Verbreitungsrechts in den vorgenannten Fällen entgegenstehen, wenn die präsentierten Werkstücke in dem Mitgliedstaat, wo sie hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen?

Richtlinie 2001/ 29/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft Art. 4 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

14
von
43
BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95 - CB-infobank I

1. Eine zum Zweck der Archivierung privilegierte Vervielfältigung eines Werkstücks im Sinne des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG liegt nicht vor, wenn das Vervielfältigungsstück (auch) zur Verwendung durch außenstehende Dritte bestimmt ist.

2. Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken im Rahmen eines Recherchedienstes unterfällt nicht dem Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a UrhG.

UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 Buchst. a, Abs. 5; EGRL 9/ 96 Art. 1 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

15
von
43
BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 764/66

1. Art. 14 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht, dem Urheber für jeden Fall der Ausleihe eines geschützten Werkes einen "Bibliotheks­groschen" zu gewähren.

2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß dem Urheber ein Vergütungsanspruch nach § 27 Abs. 1 UrhG nur dann zusteht, wenn die Vermietung Erwerbszwecken des Vermieters dient.

Volltext bei lexetius.com

16
von
43
BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05 - Sammlung Ahlers

1. a) Kunsthändler i. S. des § 26 UrhG ist jeder, der aus eigenem wirtschaftlichem Interesse an der Veräußerung von Kunstwerken beteiligt ist. Hierzu zählt auch, wer Sammler und Kunstinteressenten beim Kauf und Verkauf von Kunstwerken berät und hierfür eine von der Höhe des Kaufpreises abhängige Provision beansprucht.

b) Der Auskunftsanspruch des Künstlers gegen den Kunsthändler oder Versteigerer gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 UrhG (F: 10. 11. 1972) setzt ebenso wie der Folgerechtsanspruch des Künstlers gegen den Veräußerer gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 UrhG (F: 10. 11. 1972) voraus, dass die Weiterveräußerung zumindest teilweise im Inland erfolgt ist.

c) Unter Weiterveräußerung i. S. des § 26 UrhG ist nicht allein das dingliche Verfügungsgeschäft, sondern das gesamte, das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ebenso wie das dingliche Verfügungsgeschäft umfassende Veräußerungsgeschäft zu verstehen (im Anschluss an BGHZ 126, 252, 259 - Folgerecht bei Auslandsbezug).

d) Bei Unterzeichnung des Kaufvertrags durch einen Vertragspartner im Inland ist der erforderliche Inlandsbezug gegeben.

2. Die Bestimmung des § 167 ZPO ist grundsätzlich auch in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 11. 10. 1974 - V ZR 25/ 73, NJW 1975, 39; Aufgabe von BGH, Urt. v. 10. 2. 1971 - VIII ZR 208/ 69, WM 1971, 383, 384 und Urt. v. 21. 10. 1981 - VIII ZR 212/ 80, NJW 1982, 172).

UrhG § 26; ZPO § 167

Volltext bei lexetius.com

17
von
43
BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89 - Bedienungsanweisung

1. Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit einer - neben dem Text auch Zeichnungen und Fotografien enthaltenden - Bedienungsanweisung für ein technisches Gerät (Motorsäge).

2. Die Behinderung eines Mitbewerbers, die sich aus der rechtmäßigen Ausübung des Urheberrechts (hier: Verbot der Vervielfältigung und Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Bedienungsanweisung für ein Gerät des Rechtsinhabers) ergibt, ist grundsätzlich wettbewerbskonform und dementsprechend von dem betroffenen Mitbewerber hinzunehmen.

UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, Abs. 2, § 7, § 72 Abs. 1; UWG § 1

Volltext bei lexetius.com

18
von
43
BGH, 23.06.2005 - I ZR 227/02 - Karten-Grundsubstanz

a) Die in einem digitalen Datenbestand verkörperte Vorstufe für einen Stadtplan kann ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG sein.

b) Kartographische Gestaltungen können selbst dann, wenn sie in der Gesamtkonzeption (insbesondere bei der Gestaltung des Kartenbildes) keine schöpferischen Züge aufweisen (wie z. B. bei der Erarbeitung eines einzelnen topographischen Kartenblatts nach einem vorbekannten Muster), urheberrechtlich schutzfähig sein. Auch bei einer Bindung an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter kann dem Entwurfsbearbeiter oder Kartographen (etwa bei der Generalisierung und Verdrängung) ein für die Erreichung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen bleiben. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit sind insoweit bei kartographischen Gestaltungen gering.

UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7

Volltext bei lexetius.com

19
von
43
BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99 - Zeitungsbericht als Tagesereignis

Wird die Auseinandersetzung prominenter Eheleute von einem der beiden Beteiligten durch die Erhebung von Anschuldigungen (hier: Vorwurf einer bekannten Fernsehmoderatorin, ihr Ehemann habe sie geschlagen) in die Presse getragen, so kann darin ein Tagesereignis i. S. von § 50 UrhG liegen. Gegenstand der Privilegierung des § 50 UrhG kann in einem solchen Fall auch ein als Beleg für den erhobenen Vorwurf veröffentlichtes Lichtbild sein.

UrhG § 50

Volltext bei lexetius.com

20
von
43
EuGH, 17.04.2008 - C-456/06

"Urheberrecht - Richtlinie 2001/ 29/ EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbreitung des Originals oder von Vervielfältigungsstücken eines Werks an die Öffentlichkeit durch Verkauf oder auf sonstige Weise - Verwendung von Werkstücken urheberrechtlich geschützter Möbel als Mobiliar in einem Verkaufsraum und als Schaufensterdekoration - Fehlende Übertragung des Eigentums oder des Besitzes"

Eine Verbreitung des Originals eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks davon an die Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verkauf im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/ 29/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft liegt nur bei einer Übertragung des Eigentums an diesem Gegenstand vor. Folglich stellen weder der bloße Umstand, dass der Öffentlichkeit der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werks ermöglicht wird, noch der Umstand, dass diese Werkstücke öffentlich gezeigt werden, ohne dass die Möglichkeit zur Benutzung der Werkstücke eingeräumt wird, eine solche Verbreitungsform dar.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht