Rechtsprechung zu § 2 UrhG
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BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89 - Bedienungsanweisung
1. Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit einer - neben dem Text auch Zeichnungen und Fotografien enthaltenden - Bedienungsanweisung für ein technisches Gerät (Motorsäge).
2. Die Behinderung eines Mitbewerbers, die sich aus der rechtmäßigen Ausübung des Urheberrechts (hier: Verbot der Vervielfältigung und Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Bedienungsanweisung für ein Gerät des Rechtsinhabers) ergibt, ist grundsätzlich wettbewerbskonform und dementsprechend von dem betroffenen Mitbewerber hinzunehmen.
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, Abs. 2, § 7, § 72 Abs. 1; UWG § 1
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BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99 - Technische Lieferbedingungen
a) Bei einem technischen Regelwerk kann die schöpferische Leistung nicht nur in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes, sondern auch in der sprachlichen Vermittlung eines komplexen technischen Sachverhalts liegen.
b) Der Beklagte, der sich gegenüber dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung mit dem Einwand verteidigt, die Schutzfähigkeit entfalle, weil der Urheber auf vorbekanntes Formengut zurückgegriffen habe (vgl. BGH GRUR 1981, 820, 822 - Stahlrohrstuhl II), muß die Entgegenhaltungen im einzelnen bezeichnen und darlegen, inwieweit der Urheber auf frühere Gestaltungen zurückgegriffen hat.
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BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95 - CB-infobank I
1. Eine zum Zweck der Archivierung privilegierte Vervielfältigung eines Werkstücks im Sinne des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG liegt nicht vor, wenn das Vervielfältigungsstück (auch) zur Verwendung durch außenstehende Dritte bestimmt ist.
2. Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken im Rahmen eines Recherchedienstes unterfällt nicht dem Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a UrhG.
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 Buchst. a, Abs. 5; EGRL 9/ 96 Art. 1 Abs. 2
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BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98 - Telefonkarte
a) Stehen dem Kläger mehrere Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Marken oder Rechte an einer Unternehmenskennzeichnung) zu, kann das Gericht die Verurteilung nur auf das Schutzrecht stützen, auf das sich der Kläger zur Begründung seiner Klage berufen hat. Entsprechendes gilt, wenn neben dem Anspruch aus dem Schutzrecht ein Anspruch aus § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes in Betracht kommt; hier ist darauf abzustellen, ob der Kläger sich zur Begründung seiner Klage allein auf das Schutzrecht gestützt hat oder ob er - kumulativ oder alternativ - einen Lebenssachverhalt vorgetragen hat, der den Tatbestand einer wettbewerbswidrigen Nachahmung begründen kann.
b) Hat das Landgericht einer Klage mit dem Hilfsantrag stattgegeben, ohne über den Hauptantrag zu entscheiden, und legt allein der Beklagte Berufung ein, kann das Oberlandesgericht den Beklagten nicht nach dem Hauptantrag verurteilen.
c) Zum urheberrechtlichen Schutz der Gestaltung einer Telefonkarte.
ZPO § 308 Abs. 1; UWG § 1; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 72
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BGH, 28.05.1998 - I ZR 81/96 - Stadtplanwerk
1. Auch eine Karte, die als einzelnes Kartenblatt aufgrund einer vorbekannten gestalterischen Konzeption erstellt ist, kann urheberrechtlich schutzfähig sein, wenn bei ihrer Erarbeitung gleichwohl ein genügend großer Spielraum für individuelle formgebende kartographische Leistungen bestanden hat. Dem in einem solchen Fall geringeren Grad der Eigentümlichkeit des Werkes entspricht ein engerer Schutzumfang.
2. Der Eigentümlichkeitsgrad und damit der Schutzumfang kann jedoch bei einem Kartenwerk (zB bei thematischen Karten) höher sein, wenn es bereits nach seiner gestalterischen Konzeption von einer individuellen Darstellungsweise geprägt ist, die es zu einer in sich geschlossenen eigenschöpferischen Darstellung des betreffenden Gebiets macht.
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BGH, 17.04.1986 - I ZR 213/83 - Anwaltschriftsatz
Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Anwaltsschriftsatzes.
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
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BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97 - Comic-Übersetzungen II
Die Übersetzung eines Sprachwerkes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG stellt im allgemeinen eine persönliche geistige Schöpfung des Übersetzers dar.
Muß der Schuldner davon ausgehen, daß der Berechtigte keine Kenntnis von dem ihm zustehenden Anspruch hat, fehlt es an dem für die Verwirkung erforderlichen Vertrauenstatbestand.
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BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85 - Warenzeichenlexika
Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Warenzeichenlexika.
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
