Rechtsprechung zu § 2 UrhG
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BFH, 25.11.2004 - V R 25/04
1. Die entgeltliche Überlassung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1993/ 1999 dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräumt.
2. Bei der Prüfung, ob die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte nicht nur als Nebenfolge eingeräumt worden sind, ist von den vertraglichen Vereinbarungen und den tatsächlichen Leistungen auszugehen. Ergänzend ist auf objektive Beweisanzeichen (z. B. die Tätigkeit des Leistungsempfängers, die vorhandenen Vertriebsvorbereitungen und Vertriebswege, die wirkliche Durchführung der Vervielfältigung und Verbreitung sowie die Vereinbarungen über die Bemessung und Aufteilung des Entgelts) abzustellen.
3. Der Weitervertrieb von Computerprogrammen an rechtlich selbständige Konzernunternehmen und an Kooperationspartner kann eine Verbreitung i. S. der § 17, § 69c Nr. 3 UrhG sein.
UStG 1993/ 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 8; UrhG § 2, § 17, § 69c
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BFH, 18.08.2005 - V R 42/03
Die Übertragung von Senderechten an Übersetzungen von Nachrichtensendungen in die Deutsche Gebärdensprache unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1999 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 8; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 3 Satz 1, § 20, § 49 Abs. 2; BGG § 6 Abs. 1
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BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00 - Hundertwasser-Haus
a) Das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfaßt nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind.
b) Die in einem Lichtbildwerk liegende schöpferische Leistung kann auch dadurch übernommen werden, daß das auf der geschützten Fotografie abgebildete Objekt nachgestellt und auf dieselbe Weise fotografiert wird.
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BGH, 12.07.1990 - I ZR 16/89 - Themenkatalog
Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Themenkatalogs (Lehrplans) für sozialtherapeutische Fortbildungskurse für Erzieher.
UrhG § 2 Abs. 2
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BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82 - Ausschreibungsunterlagen
Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Ausschreibungsunterlagen für den Bau einer Pipeline.
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1
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BGH, 13.06.2002 - I ZR 1/00 - Mischtonmeister
a) Der Beitrag eines Mischtonmeisters zum Klangbild eines Filmwerkes kann eine urheberrechtlich schutzfähige Leistung sein und ihm die Rechtsstellung eines Miturhebers des Filmwerkes verschaffen.
b) Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Verwertungsgesellschaft verpflichtet ist, die Rechte und Ansprüche eines Mischtonmeisters wahrzunehmen.
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BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97 - Werbefotos
Zur Frage der Anforderungen an den Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern.
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BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97 - Planungsmappe
Übernimmt ein Wettbewerber des Urheberberechtigten aus dessen Werbeunterlagen unbefugt urheberrechtlich geschützte technische Zeichnungen in seine eigene Werbung, umfaßt der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Urheberrechte nicht den Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, daß die unter rechtswidriger Benutzung der Zeichnungen durchgeführte Werbung zu einer Marktverwirrung geführt hat.
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BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02 - Hundefigur
Es ist Sache des Urheberberechtigten, im Rechtsstreit zweifelsfrei klarzustellen, ob er mit seiner Klage auch Rechte wegen Verletzung ihm im Ausland zustehender Nutzungsrechte geltend machen will.
Zur Frage des urheberrechtlichen Schutzes und seiner Reichweite hinsichtlich einer plastischen Hundefigur, die sich an eine Hunderasse anlehnt und comictypische Übertreibungen naturgegebener Merkmale aufweist.
