Rechtsprechung zu § 3 UrhG
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BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89 - Leitsätze
1. Nichtamtlich verfaßte Leitsätze gerichtlicher Entscheidungen können als deren Bearbeitungen wie selbständige Werke gemäß § 3 UrhG geschützt sein.
2. Als amtlich verfaßt im Sinne des § 5 Abs. 1 UrhG ist ein Leitsatz dann anzusehen, wenn er von einem Mitglied des Spruchkörpers mit dessen Billigung formuliert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Unerheblich ist, ob eine dienstliche Verpflichtung zur Abfassung von Leitsätzen besteht. Entscheidend ist allein, ob der Inhalt der Verlautbarung erkennbar dem Gericht zuzurechnen ist, also vom Träger der öffentlichen Gewalt herrührt.
UrhG § 2 Abs. 2, § 3, § 4, § 5 Abs. 1, Abs. 2, § 31 Abs. 3, § 51, § 63, § 97 Abs. 1
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BFH, 18.08.2005 - V R 42/03
Die Übertragung von Senderechten an Übersetzungen von Nachrichtensendungen in die Deutsche Gebärdensprache unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1999 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 8; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 3 Satz 1, § 20, § 49 Abs. 2; BGG § 6 Abs. 1
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BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79 - Fragensammlung
Eine Fragensammlung, die als Arbeitskontrolle zu einem medizinischen Fachbuch dienen soll und sich dementsprechend sachlich und inhaltlich an dieses Fachbuch anlehnt, kann bei eigenschöpferischer Auswahl und Gestaltung der Fragen als - abhängige - Werkschöpfung urheberrechtsschutzfähig sein.
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BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97 - Comic-Übersetzungen II
Die Übersetzung eines Sprachwerkes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG stellt im allgemeinen eine persönliche geistige Schöpfung des Übersetzers dar.
Muß der Schuldner davon ausgehen, daß der Berechtigte keine Kenntnis von dem ihm zustehenden Anspruch hat, fehlt es an dem für die Verwirkung erforderlichen Vertrauenstatbestand.
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BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79 - WK-Dokumentation
Zur Frage, ob eine von der Bundesregierung veranlaßte und mit Haushaltsmitteln geförderte Dokumentation über die deutsche Kriegsgefangenengeschichte, deren Verfasser aufgrund eines privaten Werkvertrages tätig geworden sind, als amtliches Werk i. S. des § 5 Abs. 2 UrhG anzusehen ist.
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4, § 5 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 23, § 24 Abs. 1, § 51 Nr. 1, Nr. 2, § 70 Abs. 1, § 97 Abs. 1
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BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer Übersetzerin von Broschüren und Bedienungsanleitungen für technische Anlagen
Tatbestand: Streitig ist die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung. Die klagende Aktiengesellschaft (AG) ist Rechtsnachfolgerin eines bis zum 30. Mai 2005 als A GmbH (im Folgenden: A GmbH) firmierenden Unternehmens der Metall- und Elektroindustrie, das Schaltanlagen entwickelt, herstellt und ...
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BFH, 25.11.2004 - V R 4/04
1. Die entgeltliche Überlassung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1993 dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräumt.
2. Bei der Prüfung, ob die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte nicht nur als Nebenfolge eingeräumt worden sind, ist von den vertraglichen Vereinbarungen und den tatsächlichen Leistungen auszugehen. Ergänzend ist auf objektive Beweisanzeichen (z. B. die Tätigkeit des Leistungsempfängers, die vorhandenen Vertriebsvorbereitungen und Vertriebswege, die wirkliche Durchführung der Vervielfältigung und Verbreitung sowie die Vereinbarungen über die Bemessung und Aufteilung des Entgelts) abzustellen.
UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 8; UrhG § 2, § 69c
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BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01
Der Wille des Urhebers, dem Vertragspartner umfassende, über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte einzuräumen, kann sich aus einer Branchenübung nur dann ergeben, wenn sie Rückschlüsse auf einen entsprechenden objektivierten rechtsgeschäftlichen Erklärungswillen der Vertragsparteien erlaubt (im Anschluß an BGHZ 137, 387, 394; BGH GRUR 2000, 144, 146 - Comic-Übersetzungen I und II).
UrhG § 31 Abs. 5
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BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96 - Laras Tochter
a) Eine Erstveröffentlichung in einem Verbandsland im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Rom-Fassung der Revidierten Berner Übereinkunft ist auch bei einer erstmaligen Veröffentlichung des Werkes in einer Übersetzung gegeben.
b) Der Inhaber umfassender ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Werk ist aufgrund seiner dinglichen Rechtsstellung befugt, die Vervielfältigung und Verbreitung einer unfreien Bearbeitung des Werkes zu untersagen, auch wenn ihm selbst eine Werknutzung in dieser Form nicht gestattet ist.
c) Einem Verlag, der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Sprachwerk ist, aber einem anderen ein ausschließliches (Unter-) Verlagsrecht eingeräumt hat, können Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung zustehen, wenn das Werk unbefugt in einer unfreien Bearbeitung benutzt wird, falls er - etwa wegen einer Beteiligung an den Einnahmen des Unterlizenznehmers - weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung hat. Ein Schadensersatzanspruch ist allerdings der Höhe nach auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der dem Verlag selbst - trotz der Einräumung der Unterlizenz - durch die unbefugte Werknutzung entstanden ist.
d) Wenn die in einem urheberrechtlich geschützten Roman erzählte Geschichte unter Übernahme wesentlicher, charakteristischer Romangestalten fortgeschrieben wird, kann eine freie Benutzung nur unter ganz besonderen Umständen angenommen werden.
RBÜ-Rom Art. 6 Abs. 1 UrhG § 23, § 24, § 31 Abs. 3, § 97 Abs. 1, § 98 Abs. 1
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BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85 - Warenzeichenlexika
Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Warenzeichenlexika.
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
