Rechtsprechung zu § 47 UrhG
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BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96 - Telefaxgeräte

a) Telefaxgeräte gehören zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

b) Die Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG enthält für Telefaxgeräte, bei denen die Vorlage durch einen Schlitz eingezogen wird, keine angemessenen Vergütungssätze. Für derartige Geräte richtet sich der gesetzliche Vergütungsanspruch daher auf eine angemessene Vergütung.

c) Der Hersteller oder Importeur von Telefaxgeräten muß nach § 54g Abs. 1 UrhG auch über Geräte Auskunft erteilen, für die nach der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG wegen der langsamen Kopiergeschwindigkeit keine Vergütung zu zahlen wäre.

UrhG § 54a Abs. 1, §§ 54c, 54g Abs. 1, Anlage zu § 54d Abs. 1

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