Rechtsprechung zu § 53 UrhG
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BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95 - CB-infobank I

1. Eine zum Zweck der Archivierung privilegierte Vervielfältigung eines Werkstücks im Sinne des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG liegt nicht vor, wenn das Vervielfältigungsstück (auch) zur Verwendung durch außenstehende Dritte bestimmt ist.

2. Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken im Rahmen eines Recherchedienstes unterfällt nicht dem Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a UrhG.

UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 Buchst. a, Abs. 5; EGRL 9/ 96 Art. 1 Abs. 2

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BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96 - Kopienversanddienst

a) Eine öffentliche Bibliothek, die auf Einzelbestellung Vervielfältigungen einzelner Zeitschriftenbeiträge fertigt, um sie an den Besteller im Wege des Post- oder Faxversands zu übermitteln, verletzt nicht das Vervielfältigungsrecht, wenn sich der Besteller auf einen durch § 53 UrhG privilegierten Zweck berufen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Bibliothek ihre Bestände durch einen online zugänglichen Katalog erschließt und für ihren Kopienversanddienst weltweit wirbt.

b) Werden Zeitschriftenbeiträge unter den Voraussetzungen des § 53 UrhG rechtmäßig von einem Dritten vervielfältigt, unterliegt die Übermittlung der Vervielfältigungsstücke an den Auftraggeber nicht dem Verbreitungsrecht.

c) Die Werbung für die Herstellung von Vervielfältigungen und deren Post- oder Faxversand an Besteller, die sich auf einen nach § 53 UrhG privilegierten Zweck berufen können, verletzt auch bei Fehlen der Zustimmung der Urheberberechtigten nicht das Verbreitungsrecht.

d) Bei einer reprographischen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch eine öffentliche Bibliothek oder eine andere für die Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung zum Zweck des Post- oder Faxversands an einen Besteller, der sich auf einen nach § 53 UrhG privilegierten Zweck berufen kann, ist - in rechtsanaloger Anwendung des § 27 Abs. 2 und 3 UrhG, des § 49 Abs. 1 UrhG sowie des § 54a Abs. 2 i. V. mit § 54h Abs. 1 UrhG - als Ausgleich für den Ausschluß des Verbotsrechts ein Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung anzuerkennen, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.

UrhG §§ 16, 17, 53 Abs. 2 Nr. 4 a; GG Art. 14; RBÜ (Pariser Fassung) Art. 9; TRIPS-Übereinkommen Art. 9, 13

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BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96 - Elektronische Pressearchive

a) Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs können nicht allein darauf gestützt werden, daß ein Mitbewerber im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit regelmäßig fremde Urheberrechte verletzt.

b) Ein elektronisches Pressearchiv, das ein Unternehmen zur Benutzung durch eine Mehrzahl von Mitarbeitern einrichtet, ist kein Archiv im Sinne des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG.

UWG § 1; UrhG §§ 16, 53 Abs. 2 Nr. 2

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BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05 - Kopierstationen

Kopierstationen gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25. 7. 1994)

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BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05 - Drucker und Plotter

Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25. 7. 1994)

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BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91 - Readerprinter

1. Sogenannte Readerprinter (Lesekopierer) gehören zu den nach § 54 Abs. 2 S. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

2. Die Anknüpfung der Vergütungssätze in der Anlage II 1 zu § 54 Abs. 4 UrhG an die Leistungsfähigkeit der Geräte und nicht an einen variablen Prozentsatz, der eine Berücksichtigung des Umfangs der urheberrechtsrelevanten Nutzung erlaubt, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

GG Art. 3 Abs. 1; UrhG § 54 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, Abs. 4. S. 1; UrhG § 54 Abs. 4 Anl. 1 Abschn. 1 Nr. 1

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BGH, 12.11.1998 - I ZR 31/96 - Sendeunternehmen als Tonträgerhersteller

Ein Sendeunternehmen ist, soweit es Eigenproduktionen in eigener Regie oder durch Lizenznehmer vervielfältigt und der Öffentlichkeit anbietet, Tonträgerhersteller i. S. des § 85 Abs. 1 UrhG. Ihm steht in dieser Eigenschaft ein angemessener Anteil an den nach § 54 Abs. 1 UrhG gezahlten Vergütungen zu.

UrhG § 85 Abs. 1 und 3, § 87 Abs. 3, § 54 Abs. 1; UrhWG § 6

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BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04

Gründe: I. Die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde betrifft Urheberrecht. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das seiner Meinung nach mit den angegriffenen Vorschriften verbundene Verbot der Herstellung privater Sicherungskopien von ordnungsgemäß erworbenen, aber kopiergeschützten CDs und DVDs.

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BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05 - Multifunktionsgeräte

Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.

UrhG § 54a Abs. 1 und § 54d Abs. 1 (F: 25. 7. 1994); Anlage zu § 54d

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BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02 - WirtschaftsWoche

a) Hat eine Verwertungsgesellschaft gegenüber einem Nutzer Vergütungsansprüche geltend gemacht, ohne insoweit zur Wahrnehmung berechtigt zu sein, kann der Berechtigte diese Leistung genehmigen und von der Verwertungsgesellschaft die Herausgabe des Erlangten beanspruchen. Auch schon vor Genehmigung der Leistung kann der Berechtigte von der Verwertungsgesellschaft Auskunft über die eingezogenen Vergütungen beanspruchen.

b) Zeitungen i. S. von § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG können auch wöchentlich oder gar monatlich erscheinende Periodika sein, die nach ihrem Gesamtcharakter im wesentlichen lediglich der aktuellen Information dienen.

BGB § 816 Abs. 2, § 185 Abs. 2; UrhG § 49 Abs. 1

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