Rechtsprechung zu § 93 UrhG
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BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06
Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin
Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt von dem Verwender nicht, alle möglichen Konkretisierungen der Arbeitspflicht und des Weisungsrechts ausdrücklich zu regeln. Vielmehr ist das gesetzliche Weisungsrecht (§ 106 GewO) Ausfluss und Folge der vertraglichen Festlegung der Arbeitspflicht.
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BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1520/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Frage, ob der Regisseur eines Films, auf dessen Mitwirkung die Produzentin vor Fertigstellung der Arbeiten verzichtet, die endgültige Bearbeitung und Ausstrahlung des Films aus Gründen des ...
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BVerfG, 15.09.2000 - 1 BvR 1520/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Frage, ob der Regisseur eines Films, auf dessen Mitwirkung die Produzentin vor Fertigstellung der Arbeiten verzichtet, die endgültige Bearbeitung und Ausstrahlung des Films aus Gründen des ...
