Rechtsprechung zu § 54a VAG
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BFH, 17.01.2002 - IV R 51/00

Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dem Gewerbebetrieb des an der Gesellschaft beteiligten Lebensversicherungsunternehmens, wenn er zugunsten des Deckungsstock-Treuhänders im Grundbuch gesperrt ist und die Anteile an der Personengesellschaft in das Deckungsstockverzeichnis aufgenommen worden sind.

GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

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BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99

Geben die Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft in zeitlichem Zusammenhang mit der Begründung der Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH jeweils ein ungesichertes, unkündbares Darlehen, für das Zinsen erst zum Ende der 16-jährigen Laufzeit gezahlt werden sollen, so gehören die Darlehensforderungen zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Besitz-Personengesellschaft.

EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2

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