Rechtsprechung zu § 78 VAG
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BFH, 17.01.2002 - IV R 51/00
Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dem Gewerbebetrieb des an der Gesellschaft beteiligten Lebensversicherungsunternehmens, wenn er zugunsten des Deckungsstock-Treuhänders im Grundbuch gesperrt ist und die Anteile an der Personengesellschaft in das Deckungsstockverzeichnis aufgenommen worden sind.
GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5
