Rechtsprechung zu § 93 VAG
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BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02
Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeld für jeden Fall der Zuwiderhandlung; Kumulationsverbot; Zwangsgeld als präventives Beugemittel; strafähnliche Wirkung von Zwangsgeld; Verhältnismäßigkeit als Grundsatz des Vollstreckungsrechts; Grundrechtsschutz ausländischer juristischer Personen.
1. Das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 AuslG hat eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel.
2. Die Anwendbarkeit der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Neuregelung der Anschlussrevision richtet sich nach der allgemeinen Übergangsvorschrift in § 194 Abs. 2 VwGO. Nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht war eine (unselbständige) Anschließung nur im Rahmen der zugelassenen Revision zulässig.
GG Art. 19 Abs. 3; AuslG § 74 Abs. 2, §§ 82, 83, 93 Abs. 3 Nr. 2; VwGO § 11 Abs. 2, §§ 127, 141, 194 Abs. 2; VwVG § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6
