Rechtsprechung zu § 5 VBVG
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BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

a) Der Aufenthalt eines mittellosen Betreuten in einer Pflegefamilie ist grundsätzlich nicht als Aufenthalt in einem "Heim" anzusehen, der es rechtfertigt, der Betreuervergütung nur den in § 5 Abs. 2 Satz 1 VBVG vorgesehenen geringeren Arbeitsaufwand zugrunde zu legen.

b) Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn der Aufenthalt in der Pflegefamilie von einem Heimträger organisiert wird, der diesen Aufenthalt ständig kontrolliert und begleitet und eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen hat. Daran fehlt es, wenn die Familienpflege von einer nur auf ambulante Betreuung ausgerichteten Organisation begleitet wird.

VBVG § 5 Abs. 1 bis 3

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BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

a) Sind die Voraussetzungen für eine Vorlage zum Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nur hinsichtlich eines Teils des Verfahrensgegenstandes gegeben und ist das vorlegende Oberlandesgericht befugt, hinsichtlich des übrigen Teils eine dem Urteil des § 301 ZPO entsprechende Teilentscheidung zu erlassen, so hat es die Vorlage entsprechend zu beschränken.

b) Die Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB i. V. m. § 2 VBVG beginnt für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers (vgl. § 5 VBVG) frühestens mit dem Ablauf des einzelnen Betreuungsmonats.

BGB § 1836 Abs. 1; VBVG § 1 Abs. 2, §§ 2, 4, 5

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BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

Gründe: I. Gegenstand der Vorlage ist die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern vom 21. April 2005 (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG <BGBl I S. 1073]), soweit die dort neu geregelte pauschale Vergütung von Berufsbetreuern keine Ausnahmen ...

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