Rechtsprechung zu § 6 VOB/A
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BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99
Reduziert der öffentliche Auftraggeber im Einverständnis mit einem Bieter einen Einzelpreis in dessen Angebot mit der Folge, daß der Bieter in der Gesamtwertung der Angebote eine günstigere Position einnimmt, so handelt es sich hierbei nicht um eine unschädliche "Klarstellung" des Angebots, sondern um eine nachträgliche, nach § 24 Nr. 3 VOB/ A unzulässige Preisänderung, die bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt werden darf.
VOB/ A § 24 Nr. 3
