Rechtsprechung zu § 13 VOB/B
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BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Der mit der Planung beauftragte Architekt muß dem ausführenden Unternehmer besonders schadensträchtige Details einer Abdichtung gegen drückendes Wasser (hier: Abdichtung mit Dickbeschichtung) in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlichen.
BGB § 635
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BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99
a) Die Pflicht des Auftragnehmers zum Schadensersatz gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/ B umfaßt die engeren und entfernteren Mangelfolgeschäden, die auf einen Mangel des Werkes oder eine Vertragswidrigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
b) Dem Auftraggeber steht ein Anspruch auf Kostenvorschuß oder auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten auch ohne die Entziehung des Auftrages zu, wenn der Auftragnehmer endgültig die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert (Anschluß an BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - VII ZR 44/ 97, ZfBR 1998, 31 = BauR 1997, 1027).
c) Der Auftragnehmer verliert sein Recht auf vertragsgemäße Fertigstellung des Werkes, wenn er diese endgültig verweigert; der Auftraggeber kann die vertragsgemäße Fertigstellung verlangen oder die Ersatzvornahme durchführen.
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BGH, 30.03.2000 - VII ZR 399/98
Tatbestand: I. Die Klägerin hat mit zwei Teilklagen restlichen Werklohn verlangt. Nach der Teilannahme der Revision ist nur noch die erste Klage Gegenstand des Revisionsverfahrens.
