Rechtsprechung zu § 18 VOB/B
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BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00

Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schieds-stelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.

BGB §§ 202, 205

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BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

a) Die Vertragsparteien eines VOB/ B-Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet.

b) Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen.

VOB/ B vor § 1

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