Rechtsprechung zu § 6 VOB/B
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BGH, 06.04.2000 - VII ZR 199/97

Der Schadensersatzanspruch gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/ B erfaßt auch Verzugsschäden, die darauf beruhen, daß der Auftragnehmer vertragswidrig eine Mangelbeseitigung verzögert oder unterläßt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 174/ 60, MDR 1961, 927 = VersR 1961, 1078 = LM § 4 VOB/ B Nr. 1).

Für diese Fälle enthält § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/ B eine Spezialregelung zu § 6 Nr. 6 VOB/ B.

VOB/ B § 4A Nr. 7 Satz 2, § 6 Nr. 6

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BGH, 13.07.2000 - VII ZR 139/99

Tatbestand: I. Die Kläger, Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, verlangen von ihrer ehemaligen Baubetreuerin Schadensersatz.

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BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98

Tatbestand: Der klagende Gesamtvollstreckungsverwalter verlangt restlichen Werklohn in Höhe von 88. 919, 21 DM und Zinsen für am 30. April 1994 abgeschlossene Arbeiten an einem Altenheim (VOB/ B-Vertrag).

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BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste (§ 5 Abs. 4a EStG) begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamten Verlustes aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag zulässig.

EStG § 5 Abs. 1, Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; HGB § 249 Abs. 1, § 253, § 266 Abs. 2

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BGH, 28.10.2004 - VII ZR 18/03

Zu einer im Tenor des Berufungsurteils nicht ausgesprochenen, aus den Entscheidungsgründen sich ergebenden Beschränkung der Zulassung der Revision.

ZPO § 543

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BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

a) Eine Kündigung, die ausschließlich für den Fall erklärt wird, daß ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 bis 4 VOB/ B vorliegt, ist unwirksam, wenn ein solcher Grund nicht gegeben ist.

b) Ob eine außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages auch als freie Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB oder nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/ B verstanden werden kann, richtet sich nach dem Inhalt der Kündigungserklärung.

c) Im Regelfall ist die Kündigung eines Bauvertrages dahin zu verstehen, daß auch eine freie Kündigung gewollt ist. Will der Auftraggeber seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muß sich das aus der Erklärung oder den Umständen ergeben.

BGB §§ 133, 157, 649; VOB/ B § 8

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BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

Zur getrennten Abrechnung von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen nach Kündigung eines Bauvertrages.

VOB/ B § 8 Nr. 1 Abs. 2

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BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00

Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schieds-stelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.

BGB §§ 202, 205

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BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97

Tatbestand: Der Kläger zu 4 war Alleineigentümer eines Grundstückes auf dem Gebiet der erstbeklagten bayerischen Gemeinde. Das Grundstück war früher von einer Meßwerkzeugfabrik benutzt worden. Die Nachbargrundstücke gehörten der Gemeinde bzw. einem Herrn J.

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BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97

Tatbestand: Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Werklohn für Fliesenarbeiten in den Sanitärräumen des Passagierschiffs "Queen Elizabeth II" in Anspruch, das im November/ Dezember 1994 in H. auf der Werft B. AG überholt wurde, und die die Beklagte als Subunternehmerin des Werftbetriebs bei der ...

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