Rechtsprechung zu § 3 VereinsG
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BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02
Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare Unterstützung von Gewalt durch finanzielle Zuwendungen; Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens "in der Regel"; Absehen von der Einziehung des Vermögens.
Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist.
GG Art. 9 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 4 Satz 1; BGB §§ 47 ff.; VwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1
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BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05
Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit von Art. 9 Abs. 2 GG; Sich-Richten gegen den Gedanken der Völkerverständigung; Aufforderung zur Beseitigung des Staates Israel und zur Tötung von Menschen.
Eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG verboten werden.
GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 140 i. V. m. Art 137 Abs. 2 und 3 WRV; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1 3. Alternative und Satz 2, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 18 Satz 2
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BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05
Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Strafvorschrift; "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen".
Eine Strafvorschrift ist nur dann im Sinne von § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative VereinsG "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen", wenn sie allein dem Schutz des Staates dient; das ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG nicht der Fall.
GG Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1, 3, § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative, § 18 Satz 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative BVerfSchG § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StGB § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 G 10 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative
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BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02
Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; Vereinsverbot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Eine Religionsgemeinschaft kann nach dem seit dem 8. Dezember 2001 geänderten Vereinsgesetz verboten werden, wenn sie sich in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat oder den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 79 Abs. 3, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 2; VereinsG §§ 3, 14, 15; VwVfG §§ 28, 37
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BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02
"Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.
Für die Beurteilung, ob eine religiöse Gemeinschaft Teilorganisation einer verbotenen Religionsgemeinschaft ist, gelten grundsätzlich keine anderen Maßstäbe als bei anderen Organisationen.
GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 2; VereinsG §§ 3, 14
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BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
Zur Frage des tatbestandsmäßigen Zuwiderhandelns gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine Vereinigung (hier: PKK) im Inland, wenn Spenden für einen ihr nahestehenden, aber von der Verbotsverfügung nicht erfaßten eingetragenen Verein (hier: Kurdischer Roter Halbmond) gesammelt werden, dessen im ausländischen Kampfgebiet geleistete humanitäre Hilfe für die von dem Betätigungsverbot betroffene Vereinigung mittelbar vorteilhaft ist.
VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4
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BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
Vereinsrecht
Beschlagnahme; Beweismittel; Ermittlungen; Verbotsbehörde; Vereinsverbot
1. Auch nach der Verfügung eines Vereinsverbots sind gemäß § 4 VereinsG Ermittlungen der Verbotsbehörde mit dem Ziel zulässig, Beweismittel für einen etwaigen Anfechtungsprozess zu gewinnen.
2. Das Beschlagnahmeverbot gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG i. V. m. § 97 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO findet keine Anwendung auf Gegenstände im Gewahrsam eines Vereinsvorstandes, der den Verein zugleich als Rechtsanwalt vertritt.
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BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 5.02
Gründe: I. Das Bundesministerium des Innern stellte durch Verfügung vom 8. Dezember 2001 fest, dass sich der "Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti), der unter der Bezeichnung "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden" ("Islami Cemaatleri ve Cemiyetleri Birligi" - ICCB) im Vereinsregister ...
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BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 12.02
Gründe: I. Das Bundesministerium des Innern stellte durch Verfügung vom 8. Dezember 2001 fest, dass sich der "Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti), der unter der Bezeichnung "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden" ("Islami Cemaatleri ve Cemiyetleri Birligi" ICCB) im Vereinsregister eingetragen ...
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BVerwG, 10.01.2003 - 6 VR 13.02
Gründe: I. Das Bundesministerium des Innern stellte durch Verfügung vom 8. Dezember 2001 fest, dass sich der "Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti), der unter der Bezeichnung "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden" ("Islami Cemaatleri ve Cemiyetleri Birligi" ICCB) im Vereinsregister eingetragen ...
