Rechtsprechung zu § 101 VwGO
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248
BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99
Vermögenszuordnungsrecht
Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit; Treuhand-Kapitalgesellschaft
Auf den Restitutionsausschließungsgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG ("Betriebsnotwendigkeit") kann sich nur eine durch Umwandlung entstandene Treuhandkapitalgesellschaft berufen, nicht auch ein Unternehmen, das von ihr einen restitutionsbehafteten Vermögensgegenstand - ohne daran bisher Eigentum erlangt zu haben - gekauft hat.
EinigungsV Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
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248
BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
Verkehrsrecht - Anerkennung einer Begutachtungsstelle-
Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12 Abs. 1 GG; Gesetzesvorbehalt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG); Bedarfsprüfung als Anerkennungsvoraussetzung
§ 66 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 18. August 1998 (Fahrerlaubnisverordnung - FeV - BGBl I S. 2214), der eine Bedarfsprüfung der Behörden als Voraussetzung für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung zulässt, entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung.
FeV § 66 Abs. 1, § 66 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anl. 14, § 66 Abs. 2 Satz 2; StVG § 2 Abs. 13, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 33
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248
BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 10.99
Verkehrsrecht - Anerkennung einer Begutachtungsstelle-
Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12 Abs. 1 GG; Gesetzesvorbehalt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG); Bedarfsprüfung als Anerkennungsvoraussetzung
§ 66 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 18. August 1998 (Fahrerlaubnisverordnung - FeV - BGBl I S. 2214), der eine Bedarfsprüfung der Behörden als Voraussetzung für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung zulässt, entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung.
FeV § 66 Abs. 1, § 66 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anl. 14, § 66 Abs. 2 Satz 2; StVG § 2 Abs. 13, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 33
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248
BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00
Lastenausgleichsrecht
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme; Rückgabe
Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3C 37. 97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3C 16. 98 -; wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3C 9. 99 -).
LAG § 349 Abs. 1 Satz 1, § 342 Abs. 3; BFG §§ 3, 4
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248
BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 5.00
Lastenausgleichsrecht
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme; Rückgabe
Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3C 37. 97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3C 16. 98 - Buchholz 427. 3 § 349 LAG Nr. 6; wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3C 9. 99).
LAG § 349 Abs. 1 Satz 1, § 342 Abs. 3; BFG §§ 3, 4
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248
BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99
Verwaltungsprozeßrecht
Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft; Landschaftsschutzverordnung; allgemeine Handlungsfreiheit
1. An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO können keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten.
2. Personen, die ein Landschaftsschutzgebiet zu Reitzwecken nutzen, können im Normenkontrollverfahren geltend machen, durch ein in der Landschaftsschutzverordnung enthaltenes Reitverbot in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt zu sein.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
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248
BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 2.99
Verwaltungsprozeßrecht
Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft; Landschaftsschutzverordnung; allgemeine Handlungsfreiheit
Personen, die ein Landschaftsschutzgebiet zu Reitzwecken nutzen, können im Normenkontrollverfahren geltend machen, durch ein in der Landschaftsschutzverordnung enthaltenes Reitverbot in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt zu sein (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 6 CN 3. 99).
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
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248
BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer Zusammenhang; einheitlicher Tätigkeitsrahmen; Rechtsanwalt
Ein auftragsgemäßes Tätigwerden eines Rechtsanwalts in mehreren parallelen Verwaltungsverfahren schließt nicht aus, daß es sich um dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 7 Abs. 2 BRAGO handelt.
BRAGO § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5, § 119; VwVfG § 80 Abs. 1 und 2
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248
BVerwG, 18.01.2000 - 3 C 12.99
Tierschutzrecht
Angeln; Zuchtfische; Angelpark; Angelzirkus; Leiden der Fische; vernünftiger Grund für das Zufügen von Leiden
Eine veterinärpolizeiliche Anordnung, die das Herausangeln von Fischen aus einem gewerblich bewirtschafteten Fangteich (Angelzirkus) nur zuläßt, wenn eine Schonzeit von 2 Monaten seit dem Einsetzen der Zuchtfische eingehalten wurde, kann auf § 16 a, § 1 Satz 2 TierSchG gestützt werden.
TierSchG § 16 a, § 17 Nr. 2 b, § 1 Satz 2
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248
BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 35.99
Gründe: I. Die 1956 in Sulaimanya geborene Klägerin zu 1 und ihre 1988 und 1991 in Kirkuk geborenen Kinder, die Kläger zu 2 und 3, sind Kurden irakischer Staatsangehörigkeit. Sie reisten im September 1996 auf dem Luftweg nach Deutschland ein. Zur Begründung ihres Asylantrags berief sich die ...
