Rechtsprechung zu § 113 VwGO
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BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
Verkehrsrecht - Anerkennung einer Begutachtungsstelle-
Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12 Abs. 1 GG; Gesetzesvorbehalt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG); Bedarfsprüfung als Anerkennungsvoraussetzung
§ 66 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 18. August 1998 (Fahrerlaubnisverordnung - FeV - BGBl I S. 2214), der eine Bedarfsprüfung der Behörden als Voraussetzung für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung zulässt, entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung.
FeV § 66 Abs. 1, § 66 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anl. 14, § 66 Abs. 2 Satz 2; StVG § 2 Abs. 13, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 33
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BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 10.99
Verkehrsrecht - Anerkennung einer Begutachtungsstelle-
Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12 Abs. 1 GG; Gesetzesvorbehalt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG); Bedarfsprüfung als Anerkennungsvoraussetzung
§ 66 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 18. August 1998 (Fahrerlaubnisverordnung - FeV - BGBl I S. 2214), der eine Bedarfsprüfung der Behörden als Voraussetzung für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung zulässt, entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung.
FeV § 66 Abs. 1, § 66 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anl. 14, § 66 Abs. 2 Satz 2; StVG § 2 Abs. 13, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 33
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BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99
a) Stellt ein Rechtsanwalt den Antrag, ihm die Befugnis zu erteilen, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, bevor er drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen ist, ist die Kammer in der Regel befugt, solange die Dreijahresfrist nicht erfüllt ist, das Gesuch ohne weiteres zurückzuweisen.
b) Erfüllt der Rechtsanwalt die Voraussetzungen einer ununterbrochenen dreijährigen Zulassung und Berufstätigkeit erst nach Antragstellung, darf die Rechtsanwaltskammer von diesem Zeitpunkt an das Gesuch nicht mehr allein wegen eines Verstoßes gegen § 3 FAO ablehnen; sie kann es jedoch verfahrensmäßig so behandeln, als wäre es erst zu einem Zeitpunkt eingereicht worden, zu dem der Bewerber bereits drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt gearbeitet hatte.
BRAO § 43 c; FAO § 3
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BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
Parteienrecht
Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung; Parteienfinanzierung
Die Festsetzung und Auszahlung der staatlichen Mittel der Parteienfinanzierung hängt nach § 19 Abs. 1 PartG nicht davon ab, daß eine Partei, die die Gewährung von Abschlagszahlungen gemäß § 20 Abs. 2 PartG beantragt hat, einen weiteren Antrag auf endgültige Festsetzung stellt.
PartG §§ 18 - 20
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BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
Verkehrswirtschaftsrecht; - Personenbeförderungsgesetz-
Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers
1. Der Erfolg der Anfechtungsklage, mit der der abgelehnte Bewerber die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung an seinen Konkurrenten angreift, richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung.
2. Bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG sind die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Linienverkehr nicht zu berücksichtigen.
VwGO § 42 Abs. 2; GG Art. 12; PBefG §§ 13, 25; BerufszugangsVO PBefG § 2
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BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bauplanungsrecht
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung
1. Ein Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, daß zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden.
2. Das Erfordernis der baulichen Einheit ist nur erfüllt, wenn die beiden Gebäude in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut werden. Insoweit ist die planerische Festsetzung von Doppelhäusern in der offenen Bauweise nachbarschützend.
3. Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere so stark versetzt wird, daß es den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst.
BauNVO § 22
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BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
Straßenverkehrsrecht
Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm; Straßenverkehrslärm, Schutz von Anliegern vor -; Zone von Anliegerstraßen; Netz von Anliegerstraßen; Kette von Anliegerstraßen; Ermessen der Straßenverkehrsbehörde beim Einschreiten zugunsten von Anliegern; Lärmvorbelastung; "Autofreie Orte"; Zusatzschild "Anlieger frei"; Anwohner; Hinweisschilder; Richtzeichen (im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 1 StVO)
Die für eine bestimmte Straße zutreffende Eigenschaft eines Verkehrsteilnehmers als straßenverkehrsrechtlicher Anlieger vermittelt ihm einen Anliegerstatus nicht für andere Straßen, die von ihm durchfahren werden können oder müssen, um über weitere Straßen seine Anliegerstraße zu erreichen.
Es bleibt offen, ob zum Anliegerbereich einer Straße unmittelbar angrenzende oder einmündende Straßen zu rechnen sind.
StVO § 39 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 6, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
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BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98
Immissionsschutzrecht
Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift, normkonkretisierende; Emission Begrenzung; Massenstromschwelle; Reingas; Rohgas; Massenkonzentration; Emissionswert; Stand der Technik; Konkretisierung, generelle; Risikoproportionalität; Verhältnismäßigkeit
Die Anwendungsvoraussetzungen normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften sind in Ermangelung einer authentischen Interpretation des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln. Dabei kommt der Entstehungsgeschichte im Zweifel mehr Gewicht zu, als dies regelmäßig bei Rechtsnormen der Fall ist.
Die in Nr. 3. 1. 7 TA Luft (1986) bestimmten Massenstromwerte beziehen sich auf das emittierte Abgas. Sie sind für die jeweiligen Stoffe zusammen mit den ihnen zugeordneten Massenkonzentrationswerten Ausdruck einer generellen Konkretisierung der Risikoproportionalität emissionsbegrenzender Maßnahmen.
Dem Anlagenbetreiber steht es im Regelfall frei, zur Einhaltung der in Nr. 3. 1. 7 TA Luft vorgeschriebenen Emissionsbegrenzungen entweder den Emissionsmassenstrom herabzusetzen oder sicherzustellen, daß die bestimmten Massenkonzentrationen nicht überschritten werden.
BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 6, § 48; TA Luft (1986) Nr. 3. 1. 7
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BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99
Ausländerrecht
Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung; Regel-Ausweisung; Strafaussetzung zur Bewährung; "Verbrauch" von Ausweisungsgründen; Vertrauensschutz; vorsorgliche Ermessenserwägungen; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Hat das Strafgericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, ist der Tatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1994 (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) auch dann nicht erfüllt, wenn diese Entscheidung zum Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung widerrufen worden ist.
ARB 1/ 80 Art. 14; AuslG §§ 45 bis 48; Europäisches Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955 (BGBl 1959 II S. 997/ 1965 II S. 1099) Art. 3 Abs. 3; Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland vom 18. März 1960 (BGBl 1962 II S. 1505/ 1963 II S. 912) Art. 2 Abs. 3; StGB §§ 56 ff.
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BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98
Wehrpflichtrecht
Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im Rechtsmittelverfahren; Anhörungspflicht vor Einzelrichterübertragung; Heilbarkeit einer Gehörsverletzung; Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Urteilsniederlegung; Hinausschiebung der Altersgrenze bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt eines Wehrpflichtigen; Freizügigkeitsgarantie nach Europäischem Gemeinschaftsrecht
1. Ein Verstoß gegen § 6 VwGO ist im Rechtsmittelverfahren nur beachtlich, wenn er zugleich eine Verletzung einer prozessualen Gewährleistung der Verfassung (rechtliches Gehör, gesetzlicher Richter) darstellt. Ein Gehörsverstoß, welcher der ohne die erforderliche Anhörung erfolgten Einzelrichterübertragung anhaftet, ist bis zur Endentscheidung insbesondere im Zusammenhang mit einer etwaigen Entscheidung über die beantragte Rückübertragung auf die Kammer heilbar.
2. Ein Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO beinhaltet nicht stets zugleich eine Verletzung rechtlichen Gehörs und hindert daher bei Verneinung einer Gehörsverletzung nicht die Bestätigung des angefochtenen Urteils durch das Revisionsgericht gemäß § 144 Abs. 4 VwGO.
2a) Wer nach Vollendung des 25. Lebensjahres als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird, ist zur Ableistung des Zivildienstes verpflichtet, wenn in der Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres die Heranziehung zum Wehrdienst aus Gründen unterblieben ist, welche die Hinausschiebung der Altersgrenze nach § 5 Abs. 1 WPflG rechtfertigen.
3. Die Hinausschiebung der Altersgrenze in den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b WPflG setzt voraus, daß der Wehrpflichtige wegen seines ungenehmigten Auslandsaufenthalts nicht mehr rechtzeitig vor der Regelaltersgrenze einberufen werden konnte. An der erforderlichen Kausalität fehlt es nur dann, wenn der Wehrpflichtige den ungenehmigten Auslandsaufenthalt noch so rechtzeitig vor Vollendung des 25. Lebensjahres beendet hat, daß er noch vor diesem Zeitpunkt einberufen werden konnte.
4. Die in § 3 Abs. 2 WPflG getroffene Regelung über die Genehmigungspflicht von Auslandsaufenthalten Wehrpflichtiger ist mit Europäischem Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit der Freizügigkeitsgarantie des Art. 18 Abs. 1 EG, vereinbar.
EG Art. 18; VwGO §§ 6, 116 Abs. 2; WPflG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b; ZDG §§ 23, 24
