Rechtsprechung zu § 154 VwGO
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BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02
Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit; Nichtigkeit; Kostenentscheidung; Nichtzulassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung.
1. Verstöße gegen die Erfordernisse der Bestimmtheit oder Normenklarheit bauplanerischer Festsetzungen führen regelmäßig nur zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
2. Eine gegen die Kostenentscheidung der Vorinstanz gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 VwGO) ist gemäß § 158 Abs. 1 VwGO unzulässig, wenn die gegen die Entscheidung in der Hauptsache geltend gemachten Zulassungsgründe nicht durchgreifen.
3. Wird ein Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren wegen behebbarer Mängel nur für unwirksam erklärt, obwohl der Antragsteller beantragt hatte, ihn für nichtig zu erklären, so werden die Verfahrenskosten gleichwohl im Regelfall dem Antragsgegner in vollem Umfang aufzuerlegen sein.
BauGB § 215 a; VwGO § 133, § 154 Abs. 1, 2, § 155 Abs. 1 Satz 1, 3, § 158 Abs. 1
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BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
Gründe: I. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind verwaltungsgerichtliche Kostenentscheidungen im Hochschulkapazitätsverfahren um die Feststellung und Verteilung weiterer Studienplätze außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl.
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BGH, 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01
a) Eine dienstliche Beurteilung eines Richters kann wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung entgegen § 21 Abs. 1 Satz 2 HessLaufbahnVO, § 2 HessRiG die die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffenden Einwendungen des Richters nicht aktenkundig gemacht worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/ 84, BGHZ 95, 313, 322).
b) Es ist nicht notwendig, daß der Aktenvermerk die Einwendungen selbst enthält, sich inhaltlich damit auseinandersetzt und das Ergebnis der Besprechung detailliert festhält. Dem Zweck des Besprechungsvermerks ist ausreichend Rechnung getragen, wenn die Einwendungen zu den Akten gelangt sind und der Vermerk, etwa durch eine Bezugnahme, erkennen läßt, daß sie bis zur Eröffnung der dienstlichen Beurteilung zur Kenntnis genommen worden sind.
DRiG § 26 Abs. 3; HessLaufbahnVO § 21 Abs. 1 Satz 2; HessRiG § 2
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BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 29/07 R
Vertragszahnärztliche Versorgung - West-Ost-Transfer - Gesamtvergütungsanteile in den Jahren 2004-2006
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Höhe der Gesamtvergütung des Jahres 2004.
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BSG, 14.02.2007 - 1 A 3/06
Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und Mitgliederzeitschrift verstoßen weder gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht
Tatbestand: Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Aufsichtsklage über die Pflicht der Krankenkassen, die Vergütung ihrer Vorstände zu veröffentlichen.
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BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R
Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der Kostenerstattungsansprüche wegen Systemmangel auf Sonderrechtsnachfolger - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use - objektive Klagehäufung - teilweise Privilegierung des § 183 SGG - getrennte Kostenentscheidung für kostenprivilegierte und nicht kostenprivilegierte Streitgegenstände
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für das Arzneimittel Ilomedin ® in Höhe von 13. 169, 08 EUR.
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BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent im isolierten Vorverfahren zur Zulassung durch den Widerspruchsführer
Tatbestand: Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren.
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BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
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BVerwG, 29.10.2003 - 8 B 111.03
Gerichtsentscheidungen der DDR; Überprüfbarkeit von.
Vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Entscheidungen der Gerichte der DDR unterliegen nur der Rehabilitierung oder der Überprüfung nach der jeweiligen Prozessordnung auch dann, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht von einem Richter getroffen worden war, sondern in einem gerichtlichen Verfahren vom Sekretär des Kreisgerichtes stammt.
VermG § 1 Abs. 3; Einigungsvertrag Art. 18 Abs. 1
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BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01
Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers; Widmung; Widmungsvermögen; Nutzung; Baumaßnahmen als Nutzung; Inbetriebnahme; Kontinuität der Aufgabenerfüllung.
Eine Parzelle, die am 3. Oktober 1990 zum Ausbau einer Bahnstrecke bestimmt war und hierfür zur Verfügung stand, gehört auch schon vor ihrer tatsächlichen Nutzung zum so genannten Widmungsvermögen der Deutschen Reichsbahn (Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV).
Die Durchführung widmungskonformer Baumaßnahmen auf einer solchen Parzelle stellt bezogen auf den Stichtag 25. Dezember 1993 eine den Restitutionsanspruch des Alteigentümers verdrängende Nutzung für Bahnzwecke i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG dar.
Einigungsvertrag (EV) Art. 26 Abs. 1, Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2
