Rechtsprechung zu § 155 VwGO
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BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87
Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO
Ein "Einkaufszentrum" im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO 1977 setzt im Regelfall einen von vornherein einheitlich geplanten, finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex mit mehreren Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist verbunden mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - voraus. Sollen mehrere Betriebe ohne eine solche Planung ein Einkaufszentrum im Rechtssinne darstellen, so ist hierfür außer ihrer engen räumlichen Konzentration ein Mindestmaß an äußerlich in Erscheinung tretender gemeinsamer Organisation und Kooperation erforderlich, welche die Ansammlung mehrerer Betriebe zu einem planvoll gewachsenen und aufeinander bezogenen Ganzen werden läßt.
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BVerwG, 22.02.2007 - 9 A 13.06
Gründe: Durch den in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleich haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt und die Entscheidung über die Kosten des mithin in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO ...
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BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare Betroffenheit; Umfang der Rügebefugnis mittelbar Betroffener; Umweltverträglichkeitsprüfung, Scoping; Ziele der Raumordnung; Planrechtfertigung; Standortalternative; Flughafendimensionierung; Start- und Landebahnsystem; Konfiguration des -; Lärmschutzkonzept; besonderer Schutz der Nachtruhe; Betriebsbeschränkungen; Zulassung von Nachtflugverkehr; Frachtflugverkehr; Expressfrachtverkehr; passiver Lärmschutz; Maximalpegel; Dauerschallpegel; DLR-Konzept; Fluglärm; flughafeninduzierter Bodenlärm; Gesamtlärm; Schutz des Innen- und des Außenwohnbereichs, Pegelunterschied gekippter Fenster; Übernahmeanspruch; Minderung des Grundstückswertes; Entschädigung für die Verlärmung des Außenwohnbereichs; Luftverunreinigungen.
1. Die Planrechtfertigung im Sinne der Zielkonformität ist nicht nur zu prüfen, wenn Dritte für das planfestgestellte Vorhaben (hier: Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/ Halle) enteignet werden sollen, sondern auch dann, wenn sich Grundeigentümer gegen mittelbare Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zur Wehr setzen.
2. Die Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs ist wegen der Pflicht, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG), vor allem in der Kernzeit von 0: 00 Uhr bis 5: 00 Uhr in erhöhtem Maße rechtfertigungsbedürftig (wie BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075. 04 - BVerwGE 125, 116). Das Gebot wird nicht schon dadurch erfüllt, dass dem Vorhabenträger aufgegeben wird, für großzügig dimensionierten passiven Schallschutz zu sorgen.
3. Ein Lärmschutzkonzept, das Flugverkehr auch während der Nachtstunden ermöglicht, hat sich vorrangig an dem Ziel auszurichten, fluglärmbedingte Aufwachreaktionen zu vermeiden. Dieser Zweck lässt sich nicht nur mit der Festsetzung eines um einen Dauerschallpegel ergänzten Maximalpegels erreichen, sondern auch mit dem Konzept des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.), das nicht an akustische Kenngrößen anknüpft, sondern auf einer Dosis-Wirkungsbeziehung aufbaut.
4. Die mögliche Beteilung Dritter am Scoping-Termin (§ 5 Satz 4 UVPG) dient nicht deren Schutz, sondern hat allein die Funktion, die Behörde bei der sachgerechten Bestimmung des voraussichtlichen Inhalts und Umfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterstützen.
FluglärmG § 3 Anlage; GG Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 und 3; LuftVG § 6, § 8, § 9 Abs. 2, § 10, § 27c, § 29b Abs. 1 Satz 2; LuftVO § 27a; LuftVZO § 48a und b; ROG § 15 Abs. 2; SächsLPlG § 16; UVPG § 5; VwVfG § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 76; 23. BImSchV § 2 Abs. 2
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BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R
Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen über die vertragsärztliche Versorgung - Verpflichtung der Krankenkassen zur Zahlung der auf sie entfallenden Gesamtvergütung - gerichtliche Überprüfung - kein Anspruch einer Kassenärztlichen Vereinigung auf Verzugszinsen bei Nichtzahlung der Gesamtvergütung - Anspruch auf Prozesszinsen - Eintritt der Rechtshängigkeit für Klagen nach dem 28. 9. 2005
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Gesamtvergütungsbeträgen auf der Grundlage von Kopfpauschalen.
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BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; Teilbarkeit der Norm; Satzung; Abfallwirtschaftssatzung; gewerbliche Siedlungsabfälle; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle; Behälternutzungspflicht; Überlassungspflicht; Getrennthaltung von Abfällen; Vorrang der Verwertung; gesetzeskonforme Auslegung; widerlegliche Vermutung; Regelungskompetenz; Bestimmtheitsgebot.
Kann der Antragsteller nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, durch eine Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in seinen Rechten betroffen zu sein, ist die gesamte Norm zulässiger Gegenstand des Normenkontrollverfahrens mit Ausnahme der Bestimmungen, die unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 139 BGB wegen ihres eigenständigen Regelungsgehalts vom Normgefüge abtrennbar sind.
Die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, diese weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen (wie Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 25. 03).
EG-AbfRRL Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; GG Art. 20 Abs. 3; Art. 72 Abs. 1 und 2; Art. 103 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; KrW-/ AbfG § 11; § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2; § 13 Abs. 1 bis 3; GewAbfV § 7 Satz 1 und 4
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BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02
Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie; Pflegefamilie, örtliche Sozialhilfezuständigkeit während einer Unterbringung in einer -; Bagatellgrenze, keine - bei Erstattungsanspruch wegen vorläufiger Leistungsgewährung.
1. § 104 BSHG ist auch eine Zuständigkeitsregelung.
2. Die in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG begründete Zuständigkeit setzt nicht voraus, dass die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen bereits ihrerseits eine sozialhilferechtliche Maßnahme ist, und erfasst alle Sozialhilfeleistungen in der Zeit, in der das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson untergebracht ist.
BSHG §§ 97, 103, 104, 111
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BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R
Ausbildungsstätte für Psychotherapeuten - keine Trägerschaft von Hochschule oder Hochschulklinik - Nichtanwendung von Sonderregelungen über die Vergütung vertragsärztlicher bzw vertragspsychotherapeutischer Leistungen
Sonderregelungen über die Vergütung vertragsärztlicher bzw vertragspsychotherapeutischer Leistungen von Polikliniken und Hochschulambulanzen sind auf Ausbildungsstätten für Psychotherapeuten nicht anzuwenden, soweit diese nicht in der Trägerschaft von Hochschulen oder Hochschulkliniken stehen.
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BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene Einbürgerung; Ermessen; eheliche Lebensgemeinschaft; Scheinehe; Vermeidung von Staatenlosigkeit; einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie.
1. Die Qualifizierung einer gültig geschlossenen Ehe als sog. Scheinehe steht der Eigenschaft als "Ehegatte" im Sinne des § 9 RuStAG (jetzt StAG) nicht entgegen.
2. Bei einer sog. Scheinehe ist eine positive Ausübung des Einbürgerungsermessens regelmäßig ausgeschlossen.
3. Die Rücknahme der von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten (Mit-) Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, die auf der Grundlage des § 8 RuStAG zu einer einheitlichen Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie führen sollte, erfordert eine eigenständige Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG.
GG Art. 16 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5, § 1353 Abs. 1; RuStAG §§ 8 und 9; StAG §§ 8 und 9; VwVfG § 48
