Rechtsprechung zu § 158 VwGO
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BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02
Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit; Nichtigkeit; Kostenentscheidung; Nichtzulassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung.
1. Verstöße gegen die Erfordernisse der Bestimmtheit oder Normenklarheit bauplanerischer Festsetzungen führen regelmäßig nur zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
2. Eine gegen die Kostenentscheidung der Vorinstanz gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 VwGO) ist gemäß § 158 Abs. 1 VwGO unzulässig, wenn die gegen die Entscheidung in der Hauptsache geltend gemachten Zulassungsgründe nicht durchgreifen.
3. Wird ein Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren wegen behebbarer Mängel nur für unwirksam erklärt, obwohl der Antragsteller beantragt hatte, ihn für nichtig zu erklären, so werden die Verfahrenskosten gleichwohl im Regelfall dem Antragsgegner in vollem Umfang aufzuerlegen sein.
BauGB § 215 a; VwGO § 133, § 154 Abs. 1, 2, § 155 Abs. 1 Satz 1, 3, § 158 Abs. 1
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BVerwG, 17.09.2007 - 8 B 30.07
Kostenentscheidung; außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Berichtigung; Tatbestandsberichtigung; Änderung des Kostenausspruchs; nichtiger Beschluss; Unwirksamkeit; grober Fehler.
Eine Beschwerde, die die Änderung der Kostenentscheidung eines Urteils durch einen auf § 119 VwGO gestützten Beschluss angreift, ist nicht gemäß § 158 Abs. 1 VwGO ausgeschlossen, wenn sie nicht die sachliche Unrichtigkeit der Kostenentscheidung rügt, sondern den Verfahrensfehler, dass der Beschluss von Rechts wegen nicht hätte ergehen dürfen. (Bestätigung des Beschlusses vom 2. Juni 1999 BVerwG 4 B 30. 99 Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10).
Ein auf § 119 Abs. 1 VwGO gestützter Beschluss, der neben der Berichtigung des Tatbestandes auch den Urteilsausspruch inhaltlich ändert, ist insoweit nichtig.
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BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04
Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung eines Darlehens durch Verwaltungsakt; Kostenentscheidung bei teilweise erledigtem Rechtsstreit.
1. Ist ein zinsloses Darlehen von der öffentlichen Hand zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Anwendung der Zweistufentheorie durch Verwaltungsakt bewilligt und sodann auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Darlehensvertrages ausgezahlt worden, so kann die Rückforderung und Verzinsung des Darlehensbetrages wegen Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides nicht nach § 49a VwVfG durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.
2. Hat die Vorinstanz nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich des erledigten und des streitig gebliebenen Teils formal und sachlich eine einheitliche Kostenentscheidung getroffen, so kann bei Anfechtung der Hauptsacheentscheidung die Kostenentscheidung auch hinsichtlich des erledigten Teils mit Rechtsmitteln angefochten werden.
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BVerwG, 20.08.2003 - 20 F 11.03
Gründe: § 158 Abs. 1 VwGO schließt die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung aus. Auch als "außerordentliche Beschwerde ist das Rechtsmittel nicht statthaft. Dies gilt seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes auch in den ...
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BVerwG, 19.11.2002 - 7 B 104.02
Gründe: Der Beigeladene zu 2 wendet sich dagegen, dass eine Klage, die er als Prozessbevollmächtigter für die Kläger erhoben hat, auf seine Kosten abgewiesen worden ist. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung darauf gestützt, dass der Beigeladene zu 2 trotz Aufforderung keine schriftliche ...
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BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück; Ersatzgrundstück; Landabfindung; Ausgleich; Konnexität.
Der Restitutionsanspruch kann sich auf ein im Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zugeteiltes Abfindungsgrundstück erstrecken, das nach § 61 Abs. 2 LwAnpG an die Stelle des geschädigten Grundstücks getreten ist.
VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; LwAnpG § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 61 Abs. 2; FlurbG § 68 Abs. 1; BauGB § 63 Abs. 1; BoSoG § 13 Abs. 4
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BVerwG, 04.08.2005 - 4 B 42.05
Gründe: Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
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BVerwG, 22.12.2003 - 4 B 66.03
Gründe: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt erfolglos. Sie ist teilweise bereits unzulässig; im Übrigen ist sie unbegründet.
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BVerwG, 09.03.2005 - 8 B 103.04
Gründe: I. Die Beiladung der Bundesrepublik Deutschland (bisherige Beigeladene zu 2) war aufzuheben, weil die Bundesrepublik Deutschland bereits als Beklagte am Verfahren beteiligt ist und dieselbe juristische Person in einem Verfahren nicht sowohl Hauptbeteiligter als auch Beigeladener sein kann ...
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BVerwG, 09.04.2002 - 4 B 20.02
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr der Kläger beimisst.
