Rechtsprechung zu § 2 VwGO
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BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts; Reisekosten zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine; auswärtiger Anwalt; Grundsatz der Kostenminimierung; naturschutzrechtliche Verbandsklage beim Bundesverwaltungsgericht; "Hausanwalt" des Naturschutzverbandes.

Erhebt ein Rechtsanwalt als "Hausanwalt" eines Naturschutzverbandes für dessen Regionalverband beim Bundesverwaltungsgericht eine naturschutzrechtliche Verbandsklage, sind seine Reisekosten zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine auch dann voll erstattungsfähig, wenn sein Kanzleisitz weiter von Leipzig entfernt liegt als der Sitz des Regionalverbandes.

VwGO §§ 151, 152 Abs. 2, § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 165, 173; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; RVG Nr. 7003 Anlage zu § 2 Abs. 2

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BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; Rücknahmesystem, EG-konform; Feststellungsklage, atypische; Subsidiarität; Zulässigkeit, nachträgliche; Interesse, berechtigtes; Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung; Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig; Zuordnungssubjekt; Normgeber; Normadressat; Normanwender; "self-executing" Norm; Normerlassklage; Normerlassverhältnis; Normvollzugsverhältnis; Beiladung, Aufhebung.

Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.

GG Art. 19 Abs. 4, Art. 30, 83, 87d; KrW-/ AbfG § 21; VerpackV 1998 § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1; VerpackV 2005 § 8 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 65 Abs. 4 Satz 3, § 88

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BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; Rücknahmesystem, EG-konform; Feststellungsklage, atypische; Subsidiarität; Zulässigkeit, nachträgliche; Interesse, berechtigtes; Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung; Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig; Zuordnungssubjekt; Normgeber; Normadressat; Normanwender; "self-executing" Norm; Normerlassklage; Normerlassverhältnis; Normvollzugsverhältnis; Beiladung, Aufhebung.

Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.

GG Art. 19 Abs. 4, Art. 30, 83, 87d; KrW-/ AbfG § 21; VerpackV 1998 § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1; VerpackV 2005 § 8 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 65 Abs. 4 Satz 3, § 88

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BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

Gründe: A. Der Organstreit betrifft die Frage, ob die durch das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (AbgG) vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482) getroffenen Neuregelungen über die Ausübung des Mandats des Bundestagsabgeordneten (§ 44 a Abs. 1 Abgeordnetengesetz - AbgG), ...

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BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

Gründe: A. Das Verfassungsbeschwerde-Verfahren betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren zu gewähren ist, nachdem das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt hat, ohne ...

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