Rechtsprechung zu § 47 VwGO
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BVerwG, 10.08.2004 - 4 BN 29.04
Gründe: I. Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
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BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der Raumordnung; überörtliche Bedeutung; Übergangsrecht; eingeleitetes Verfahren; Sachbescheidungsinteresse, zivilrechtliches Hindernis.
1. Auch für den Begriff der überörtlichen Bedeutung in § 38 Satz 1 BauGB kann nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, ob das Vorhaben das Gebiet von mindestens zwei Gemeinden tatsächlich berührt (im Anschluss an Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5. 00 - UPR 2001, 33 [34]).
2. § 38 Satz 1 BauGB stellt nach Sinn und Zweck überörtliche Fachplanungen auch von der in § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB normierten Bindung an die Ziele der Raumordnung frei.
3. § 23 Abs. 1 ROG bezieht sich ausschließlich auf die unmittelbar geltenden Vorschriften des Raumordnungsgesetzes, insbesondere dessen Abschnitt 1. Für ein Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG, das vor dem Stichtag 1. Juli 1998 eingeleitet worden ist, richten sich die Rechtswirkungen dargestellter Ziele der Raumordnung deshalb nach dem bisherigen Recht.
BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2, § 38 Satz 1; ROG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 23 Abs. 1
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BVerwG, 15.06.2004 - 4 BN 14.04
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Zu Unrecht machen die Antragsteller als Verfahrensfehler geltend, dass ihnen das Normenkontrollgericht eine Entscheidung in der Sache versagt habe. Die Verneinung ...
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BVerwG, 26.05.2004 - 4 BN 24.04
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Revision wegen der geltend gemachten Abweichung des Normenkontrollurteils von dem Beschluss des ...
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BVerwG, 14.05.2004 - 4 BN 13.04
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragstellerin beimisst.
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BVerwG, 14.05.2004 - 4 BN 11.04
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragstellerin beimisst.
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BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Wird eine schriftliche Prüfungsleistung durch zwei Prüfer bewertet und weichen die Bewertungen um nicht mehr als drei Punkte voneinander ab, so bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass der Punktwert dadurch gebildet wird, dass die von den Prüfern gegebenen Punktzahlen zusammengezählt werden und die Summe durch zwei geteilt wird. Das gilt auch dann, wenn die Mittelwertbildung dazu führt, dass die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, weil mehr als drei Aufsichtsarbeiten geringer als mit 4, 00 Punkten bewertet worden sind.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen des Landes Sachsen-Anhalt (JAPrO LSA) § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 2
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BVerwG, 17.03.2004 - 9 B 107.03
Gründe: Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
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BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
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BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 69.03
Gründe: Die allein auf den Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Begründung der Beschwerde kann nicht entnommen werden, dass der Rechtssache die von der ...
