Rechtsprechung zu § 54 VwGO
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BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Rechtsverstoß; Rechtsfehler; richterliche Entscheidungsfindung; Sachverhaltswürdigung; dienstliche Äußerung; Inhalt; Rechtfertigung; Sachantrag; Antragstellung; Einlassung zur Sache; tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang; Eilverfahren; Hauptsacheverfahren.

1. Ist ein Ablehnungsgesuch ausschließlich auf behauptete Verstöße gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und auf vermeintliches Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung gestützt, muss sich die dienstliche Äußerung des wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters nicht zu einzelnen Beanstandungen des Ablehnungsgesuchs verhalten, wenn eine solche Äußerung auf eine nachträgliche Rechtfertigung seiner Entscheidung hinauslaufen würde.

2. Ein in Kenntnis des behaupteten Ablehnungsgrundes gestellter Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ist ein Antrag i. S. v. § 43 ZPO, der zum Ausschluss des Ablehnungsrechts nicht nur für das Eilverfahren, sondern auch mit Wirkung für das Hauptsacheverfahren führt, wenn der Ablehnungsgrund gerade aus der bisherigen Sachbehandlung und der Entscheidung in dem Eilverfahren hergeleitet wird und die beiden Verfahren im rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang miteinander stehen.

VwGO § 54 Abs. 1, § 80 Abs. 7 Satz 2; ZPO § 42 Abs. 2, §§ 43, 44 Abs. 3

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BVerwG, 14.08.2003 - 2 AV 4.03

Gründe: Das Bundesverwaltungsgericht, das gemäß § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 ZPO über das auf §

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BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 56.05

Kommunalabgabe; Gebühr; Entwässerungsgebühr; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz Gebührenkalkulation; Kalkulationsmethode; kalkulatorische Kosten; Abschreibung; Wiederbeschaffungszeitwert; Anschaffungsrestwert; Nominalzins; Beweisantrag; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde; Betriebswirtschaftslehre; Lehrmeinung; Fachliteratur; Auswertung; Meinungsstreit; Methodenstreit; Befangenheitsantrag; Verfahrensfehler; Willkür; vorschriftswidrige Besetzung.

1. Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die für das nordrheinwestfälische Kommunalabgabenrecht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW) Geltung beanspruchende Rechtsprechung des OVG Münster, wonach im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung kalkulatorischer Kosten die Abschreibung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in Kombination mit einer Nominalverzinsung auf Anschaffungsrestwertbasis zulässig ist (vgl. OVG Münster, NWVBl 2006, 17 im Anschluss an NVwZ 1995, 1233 und NVwZ-RR 2000, 383).

2. Zur Zurückweisung eines Beweisantrags wegen hinreichender eigener Sachkunde des Gerichts betreffend die Ermittlung und Auswertung fachwissenschaftlicher Lehrmeinungen (hier: der Betriebswirtschaftslehre) unter dem besonderen Aspekt, dass es - nach dem Landesrecht in der maßgeblichen Auslegung des OVG - nicht um deren "Richtigkeit", sondern lediglich darum geht, ob es sich um in dem Fachgebiet mit beachtlichem wissenschaftlichen Gewicht vertretene Anschauungen handelt.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; KAG NRW § 6 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 54 Abs. 1, § 146 Abs. 2, § 132 Abs. 2; ZPO § 42 Abs. 1, § 557 Abs. 2

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BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03

Gründe: Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für eine Zulassung der Revision.

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BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

Gründe: Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

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BVerwG, 11.12.2007 - 4 A 3001.07

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BVerwG, 02.10.2007 - 4 A 1009.07

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BVerwG, 13.09.2007 - 4 A 1008.07

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BVerwG, 13.09.2007 - 4 A 1007.07

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BVerfG, 15.06.2007 - 1 BvR 1073/07

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) nicht vorliegen. Sie ist unzulässig.

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