Rechtsprechung zu § 54 VwGO
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BVerwG, 26.02.2008 - 4 BN 51.07

Öffentliche mündliche Verhandlung; Normenkontrolle; Bebauungsplan.

Wendet sich ein Grundstückseigentümer im Wege der Normenkontrolle gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans, die unmittelbar sein im Plangebiet liegendes Grundstück betreffen, darf das Normenkontrollgericht ohne Einverständnis des Antragstellers nur dann von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Normenkontrollantrag offensichtlich unzulässig ist (im Anschluss an die stRspr seit BVerwGE 110, 203).

Von einer mündlichen Verhandlung kann auch dann nicht abgesehen werden, wenn als Vorfrage für die Prüfung der Zulässigkeit über das Bestehen und den Inhalt eines weiteren Rechtsverhältnisses zu entscheiden ist, das ein civil right im Sinne von Art. 6 EMRK betrifft.

EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 1

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BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 75.07

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BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 176.07

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BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 184.07

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BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

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BVerwG, 11.06.2007 - 5 B 143.07

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BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO liegen nicht vor.

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BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Auswahlentscheidung des Thüringer Justizministeriums zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts sowie gegen die nachfolgenden ...

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BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06

Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (i. V. m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Ein Verfahrensmangel, der zur Zulassung der Revision führen könnte, ergibt sich aus dem ...

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BVerwG, 26.10.2006 - 2 B 54.06

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO.

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