Rechtsprechung zu § 54 VwGO
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BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde hat die Ablehnung der Weiterbewilligung eines Unterhaltsbeitrags zum Gegenstand.

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BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06

Gründe: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. März 2006 hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 58.05

Gründe: Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 57.05

Gründe: Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

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BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt unter keinem Gesichtspunkt eine Zulassung der Revision.

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BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 2.05

Schulleiter; Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung.

Aufgrund der Bestimmungen des Berliner Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 gehören die Leiter der Berliner Schule nunmehr zu denjenigen Dienstkräften, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung befugt sind (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 BlnPersVG), so dass das Mitbestimmungsrecht des Personalrats für Schulleiterstellen gemäß § 89 Abs. 3 BlnPersVG entfällt.

BlnPersVG § 13 Abs. 3, § 89 Abs. 3

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BVerwG, 14.06.2005 - 6 C 11.05

Gründe: 1. Über die Anträge des Klägers kann der Senat in seiner im Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung entscheiden. Zwar hat der Kläger in seinem Schriftsatz vom 30. Mai 2005 zwei der unterzeichnenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Gleichwohl dürfen diese Richter ...

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BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des Einvernehmens; - und Widerspruchsverfahren; Baugenehmigungsbehörde; Gemeinde; Identität; - zwischen Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde; Planungshoheit; materielle -.

Die mit der unteren Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde darf die Ablehnung eines Bauantrags nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens begründen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 30. Juli 2002 - BVerwG 4 B 40. 02 - Buchholz 406. 11 § 36 BauGB Nr. 55).

Gegen die von der Widerspruchsbehörde verfügte Verpflichtung, die Baugenehmigung zu erteilen, kann die Gemeinde sich deshalb nicht unter Berufung auf ihr fehlendes Einvernehmen zur Wehr setzen. Der Erfolg eines Abwehranspruches setzt vielmehr die Verletzung ihrer materiellen Planungshoheit voraus.

BauGB § 36; GG Art. 28 Abs. 2

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BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 58.04

Gründe: Die Beschwerde bleibt erfolglos.

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