Rechtsprechung zu § 58 VwGO
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BVerfG, 28.07.1998 - 1 BvR 781/94
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn angenommen wird, daß die Frist für die Stellung von Anträgen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 12 Abs. 2 Satz 1 des ...
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BGH, 29.04.2008 - KVR 30/07 - Organleihe
Werden die Aufgaben der Regulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 EnWG von der Landesregulierungsbehörde wahrgenommen, ist für die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach § 75 Abs. 4 EnWG deren Sitz maßgeblich, auch wenn sich das betreffende Land für die Wahrnehmung der in seine Zuständigkeit fallenden Regulierungsaufgabe im Wege der Organleihe der Bundesnetzagentur bedient.
EnWG § 75 Abs. 4
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BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis; Zustellungswille; Bekanntmachungswille; Heilung; Rechtsbehelfsbelehrung.
Der systematische Verstoß der Wehrverwaltung gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 VwZG a. F. (= § 5 Abs. 1 Satz 3 VwZG n. F.) bei der Aushändigung von Musterungsbescheiden an Wehrpflichtige ohne Empfangsbekenntnis stellt den Zustellungswillen bei der zustellungspflichtigen Behörde nicht in Frage. Deshalb kann der Verstoß nach § 9 VwZG a. F. (= § 8 VwZG n. F.) geheilt werden.
Die Rechtsbehelfsbelehrung eines nach § 5 Abs. 1 VwZG zugestellten Musterungsbescheides, nach welcher der Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach "Bekanntgabe" des Bescheides erhoben werden kann, ist nicht unrichtig.
VwZG § 5 Abs. 1; VwZG a. F. § 9; WPflG § 19 Abs. 4, § 33 Abs. 1 Satz 1, § 44 Abs. 1
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BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
Feststellungsklage; vorbeugende Feststellungsklage; behördliche Verfahrenshandlung; Versteigerer; Versteigerung; Schätzgutachten; Aufstellung des Versteigerungsgutes; Warenliste; Teppich.
1. Enthält das nach § 5 Abs. 3 VerstV bei der Versteigerung ungebrauchter Teppiche vorzulegende Schätzgutachten Angaben über den im regulären Einzelhandel mutmaßlich zu entrichtenden Preis und solche Angaben, die es dem Bieter und der Behörde ermöglichen, das Gutachten einem bestimmten Teppich zuzuordnen, so ist es nicht erforderlich, dass zusätzlich Farbfotos vorgelegt sowie Angaben zur Knüpfdichte, Längsseitenbefestigung und Endabschlüssen gemacht werden.
2. Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine Forderung, die Vorlage der Schätzgutachten nummernmäßig der Aufstellung des Versteigerungsgutes zuzuordnen.
GewO § 34 b Abs. 6, 8; VerstV § 5 Abs. 3, § 12; VwGO § 43, § 44 a
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BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 4.97
Gründe: I. Die Klägerin ist ein Lebensversicherungsunternehmen. Sie nahm u. a. Versicherungsanträge an, die ihr ab 1984 vorwiegend durch die O … GmbH vermittelt wurden und denen eine gemeinsame Grundkonzeption zugrunde lag ("O … -Modell"). Die Verträge dienten der Tilgung langfristiger ...
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BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99
a) Wer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die Anfechtung eines Verwaltungsakts mit der Begründung beansprucht, die erforderliche Anhörung vor Erlaß des Verwaltungsakts sei unterblieben, muß einen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unterbleiben der Anhörung und der Versäumung der rechtzeitigen Anfechtung schlüssig darlegen und glaubhaft machen.
b) Die Vorschrift des § 45 Abs. 3 VwVfG greift zugunsten desjenigen, der die rechtzeitige Anfechtung eines Verwaltungsakts versäumt hat, vor dessen Erlaß er nicht angehört worden war, nur so lange ein, als ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Anhörungsmangel und dem (weiteren) Unterbleiben der Anfechtung gegeben ist.
c) Wer mit einem Wiedereinsetzungsgesuch wegen der Versäumung der Anfechtung eines öffentlich bekannt gemachten Umlegungsbeschlusses anführt, im Falle einer vorherigen Anhörung wäre ihm der Erlaß des Umlegungsbeschlusses nicht entgangen und er hätte ihn rechtzeitig angefochten, kann von dem Zeitpunkt an nicht mehr als an einer Nachholung der Anfechtung "gehindert" angesehen werden, zu dem ihm der Umlegungsbeschluß und dessen wesentliche Zielsetzung persönlich bekanntgegeben worden ist.
VwVfG § 45 Abs. 3
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BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der; Rechtsmittelgericht; berichtigende Auslegung; Suspensiveffekt.
§ 80b Abs. 2 VwGO ist berichtigend dahin auszulegen, dass das Rechtsmittelgericht auf Antrag anordnen kann, dass die aufschiebenden Wirkung fortdauert.
Der Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO ist nicht fristgebunden; eine Frist ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Begriff der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung.
VwGO §§ 48, 80 Abs. 5, §§ 80b, 124, 124a Abs. 4, §§ 134, 135; LuftVG § 6 Abs. 5 Satz 2, § 10 Abs. 6, § 71 Abs. 3 Satz 1
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BVerwG, 17.09.2004 - 10 B 20.04
Gründe: Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
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BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03
Der Ablauf der Beschwerdefrist aus § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO nach Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung eines "Gebührennotars" führt nicht zu einer Umwandlung der zweijährigen in eine dreißigjährige Verjährungsfrist.
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15, § 218 Abs. 1 a. F.; KostO § 156 Abs. 3 Satz 1; VwVfG § 53
