Rechtsprechung zu § 73 VwGO
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BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; Bescheidungswiderspruchsbescheid; Baugenehmigung; Erteilung; Verpflichtung; maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Sach- und Rechtslage; nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage; gemeindliche Planungshoheit.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem sie zur Erteilung einer von ihr versagten Baugenehmigung verpflichtet wird, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.

VwGO § 73 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 14 Abs. 3

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BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 14.05

Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Kostenlast-, Kostengrundentscheidung; Kostenfestsetzungsbeschluss; zweipoliges-, dreipoliges Verwaltungsrechtsverhältnis; Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens; Verdrängung/ Ersetzung der Kostenentscheidung der Widerspruchsbehörde; Bestandskraft der Kostenentscheidung; Verfahrensökonomie; Unterliegensprinzip; Kosteneinheit; Ergänzung/ Nachholung der Kostenentscheidung; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung.

Kosten eines Vorverfahrens im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO sind solche eines Widerspruchsverfahrens unabhängig davon, ob diesem ein zwei- oder dreipoliges Rechtsverhältnis zu Grunde gelegen hat.

Hat sich an ein Widerspruchsverfahren ein gerichtliches Hauptsacheverfahren angeschlossen, entfällt die Anwendbarkeit des § 80 VwVfG.

VwGO § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 73 Abs. 3 Satz 3, § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 161 Abs. 1, § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3; VwVfG § 80 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1; VermG § 38 Abs. 2 Satz 2

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BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02

Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme, Kostenentscheidung, Erledigung, Ermessen, faires Verfahren, Treu und Glauben, Einberufungsbescheid, fiktiver Zugang.

Die Entscheidung einer Wehrersatzbehörde, einen Einberufungsbescheid nach § 48 VwVfG aufzuheben, anstatt dem gegen ihn eingelegten Widerspruch nach § 72 VwGO unter Beifügung einer Kostenentscheidung abzuhelfen, ist nicht treuwidrig, wenn sie damit auf einen Kriegsdienstverweigerungsantrag reagiert, der zwischen Absendung und vermutetem Zugang (§ 4 Abs. 1 VwZG) des Einberufungsbescheides gestellt worden ist.

VwGO §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2; VwVfG §§ 43, 48, 50, 80 Abs. 1 Satz 1; VwZG § 4 Abs. 1; WPflG § 29 Abs. 1 Nr. 7, § 33; KDVG § 3 Abs. 2, 4, 5, 9; BGB §§ 162, 242

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BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01

Kriegsdienstverweigerer; Musterungsverfahren; Tauglichkeitsüberprüfung; Nachrangigkeit; Zustellung.

Die in § 2 Abs. 5 Satz 2 KDVG ausgedrückte Nachrangigkeit des Verfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gegenüber dem Musterungsverfahren gilt nicht im Verhältnis zum Tauglichkeitsüberprüfungsverfahren.

Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz schreibt für die auf seiner Grundlage ergehenden Bescheide keine generelle Zustellung nach dem VwZG vor.

VwGO §§ 73, 87, 87 b, 104, 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2; VwZG § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 2; KDVG § 2 Abs. 5 Satz 2, §§ 4, 6, 9, 18; WPflG § 44; ZDG § 71

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BVerwG, 12.10.2006 - 8 B 21.06

Widerspruchsbehörde; Sachbescheidungsbefugnis bei verspätetem Widerspruch; Gemeinde.

Der Befugnis der Widerspruchsbehörde, auch im Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz über einen unheilbar verspäteten Widerspruch in der Sache zu entscheiden und damit den Klageweg zu eröffnen, steht eine Beteiligung der verfügungsberechtigten Gemeinde nicht entgegen.

VermG § 36; VwGO § 73

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BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 85.06

Gründe: I Die auf die Grundsatz- (1.), Abweichungs- (2.) und Verfahrensrüge (3.) gestützte Beschwerde des Klägers bleibt ohne Erfolg.

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BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 29.06

Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis; Kostengrundentscheidung der Widerspruchsbehörde; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes; Kostenfestsetzung.

Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren sei notwendig gewesen, entfaltet nur Rechtswirkungen, wenn die Widerspruchsbehörde dem anwaltlich vertretenen Beteiligten dem Grunde nach einen Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen zuerkennt.

Art. 80 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG räumt dem Widerspruchsführer, dessen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses erhobener Widerspruch erfolglos geblieben ist, keinen Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen ein.

BayVwVfG Art. 80; VwVfG § 80; VwGO §§ 88, 120, 155 Abs. 1

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BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 66/04 R

Kostenentscheidung im Abhilfebescheid - sozialgerichtliches Verfahren

Tatbestand: Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten, die ihm anlässlich der Einlegung eines Widerspruchs entstanden sind.

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BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06

Gründe: Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

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BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 12.05

Kostenfreiheit; Katasteramt; Auskunft; Vergewisserungsverfahren; Voreigentümernachweis; Verwaltungsverfahren.

Weder in direkter noch in analoger Anwendung folgt aus § 38 Abs. 1 VermG eine sachliche Kostenfreiheit für das Einholen von Auskünften eines Katasteramtes.

VermG §§ 3 Abs. 5, 27, 38 Abs. 1; AusglLeistG § 6 Abs. 2

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