Rechtsprechung zu § 80 VwGO
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211
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225
BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

Erfolgt die Bereinigung eines Nutzungsverhältnisses in einem Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz, scheidet eine Herabsetzung der vom Nutzer nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB dem Eigentümer geschuldeten Vergütung gemäß § 51 Abs. 1 SachenRBerG aus.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bodensonderungsbescheids führt nicht dazu, daß das Eigentum an dem betroffenen Grundstück vor der Bestandskraft des Bescheids übergeht.

Art. 233 § 2 a Abs. 3 Satz 1 EGBGB steht einer gerichtlichen Entscheidung über Verwendungsersatzansprüche des Nutzers bis zum Abschluß des Verfahrens entgegen, durch das die Bereinigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt.

EGBGB 1986 Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4; EGBGB 1986 Art. 233 § 2 a Abs. 3 Satz 1; BoSoG § 13

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212
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225
BGH, 18.02.2000 - V ZR 323/98

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Vergütung für die Nutzung eines Grundstücks.

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213
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225
BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

Beamtenrecht; Personalvertretungsrecht

Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche Antragsmöglichkeit; Dienstunfähigkeit, Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen -; Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit; Mitwirkung der Personalvertretung bei der Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit


1. Das Mitwirkungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG umfaßt auch die Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit.

2. Der Informationspflicht nach § 78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG genügt der Dienstherr, wenn der Beschäftigte klar erkennen kann, daß er die ihm anheimgestellte Entscheidung über sein personalvertretungsrechtliches Antragsrecht zu treffen hat (wie BVerwGE 68, 197 [201 f.]).

3. Die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme, die wegen eines Fehlers des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens rechtswidrig ist, kann ausgeschlossen sein, wenn sich der Mangel nicht ausgewirkt hat.

BBG § 35 Satz 2, §§ 42 ff., § 152 Abs. 4 (a. F.); BeamtVG §§ 4, 88 Abs. 2; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 2; VwVfG § 28

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214
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225
BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1995 - 7 M 7313/ 94 -, mit dem der ...

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215
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225
BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluß, mit dem die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Beschwerdeführerin gegen einen zu ihren Lasten ergangenen Investitionsvorrangbescheid gemäß § 4 Abs. 5 des Gesetzes über den Vorrang für ...

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216
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225
BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

Beamtenrecht; Recht der ungerechtfertigten Bereicherung

Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -, Rechtsgrundlage für - bei Nichtigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis, Billigkeitsentscheidung; Rücknahme der Ernennung, Belassung der gezahlten Bezüge; -, Ermessen bei Entscheidung über Belassung der gezahlten Bezüge, tatsächliche Dienstleistung; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge; -, Entscheidung über Belassung zuviel gezahlter Bezüge; -, Beschränkung auf Modalitäten der Rückzahlung


Die Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge richtet sich auch dann nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG, wenn die Ernennung zurückgenommen worden ist.

Für die bei Rücknahme einer Ernennung zu treffende Ermessensentscheidung, ob die rechtsgrundlos gezahlten Bezüge belassen werden, stellt es ein sachgerechtes Kriterium dar, daß tatsächlich Dienst geleistet worden ist.

BeamtVG § 52 Abs. 2; BBesG § 12 Abs. 2; LBG NW § 14 (vgl. § 14 BBG); VwVfG NW § 49 a (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 5 bis 8 VwVfG a. F., jetzt § 49 a VwVfG)

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217
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225
BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99

Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 f FStrG) gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217 BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen.

Es liegt nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses und dessen enteignender Vorwirkung sind, nicht zu prüfen hat.

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218
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225
BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98

Hat der Berechtigte vermögensrechtliche Ansprüche angemeldet, so besteht, wenn der Verfügungsberechtigte das restitutionsbelastete Grundstück an einen Dritten veräußern will, die Pflicht der Genehmigungsbehörde, die nachgesuchte Grundstücksverkehrsgenehmigung für den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht (sofort) zu erteilen, sondern das Genehmigungsverfahren bis zum bestandskräftigen Abschluß des Restitutionsverfahrens auszusetzen, auch dem Käufer gegenüber. Ein vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht erfaßter Schaden des Käufers entsteht jedoch nur, wenn der Erwerb oder die Weiterveräußerung des Grundstücks gerade wegen der nicht ausgeräumten "Restitutions-Risiken" erschwert oder vereitelt wird.

BGB § 839 Cb, Fe; DDR: GVVO §§ 1, 2; DDR: AnmeldeVO §§ 6, 7

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219
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225
BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 1554/98

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihr weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des ...

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220
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225
BVerfG, 15.01.1999 - 2 BvR 1838/98

Gründe: Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung sind nicht gegeben, da sie nach dem Grundsatz der Subsidiarität dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs (§

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