Rechtsprechung zu § 81 VwGO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
13

BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06

Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument; qualifizierte Signatur.

Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die wirksame Klageerhebung durch Computerfax findet auch auf die Übermittlung per "Funkfax" Anwendung. An dieser Rechtsprechung ist auch nach Einfügung des § 55a VwGO festzuhalten.

VwGO §§ 55a, 81

Volltext bei lexetius.com

2
von
13

BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06

Gründe: I Die Antragsteller haben die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zur Planfeststellung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld begehrt. Mit Beschluss vom 19. April 2005 hat der beschließende Senat die ...

Volltext bei lexetius.com

3
von
13

BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 33.07

Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.

Zur Vorlage der Personalgrundakte des Soldaten im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten.

VwGO § 99; WBO § 17 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

4
von
13

BVerwG, 11.10.2007 - 8 B 32.07

Volltext bei lexetius.com

5
von
13

BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07

Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang.

Auch ein Fahrlehrer, der derzeit keine Fahrschüler ausbildet, ist verpflichtet, alle vier Jahre an einem Fortbildungslehrgang teilzunehmen.

FahrlG § 33a

Volltext bei lexetius.com

6
von
13

BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

Ein mittels Blankounterschrift des Rechtsanwalts weisungsgemäß erstellter bestimmender Schriftsatz erfüllt die gesetzlichen Formerfordernisse nur, wenn der Anwalt den Inhalt des Schriftsatzes so genau festgelegt hat, daß er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen kann. An einer solchen Festlegung fehlt es, wenn der Entwurf einer Berufungsbegründung nach stichwortartig fixierten Vorgaben des Anwalts durch einen Referendar inhaltlich überarbeitet wird, ohne daß der Anwalt die endgültige Fassung der Berufungsbegründung kennt.

ZPO § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6

Volltext bei lexetius.com

7
von
13

BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

a) Die in Computerschrift erfolgte Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des Prozeßbevollmächtigten unter einer als Computerfax übermittelten Berufungsbegründungsschrift stellt keine den Anforderungen des § 130 Nr. 6 2. Halbs. ZPO genügende Wiedergabe der Unterschrift dar.

b) Das Fehlen der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Berufungsbegründungsschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, daß der Rechtsmittelanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat. Dabei sind nur spätestens bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist dem Berufungsgericht bekannt gewordene Umstände berücksichtigungsfähig.

ZPO § 130 Nr. 6, § 520 Abs. 5

Volltext bei lexetius.com

8
von
13

BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

a) Die Bestimmung, daß ein Vertrag, der vor Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen seit der schriftlichen Abgabe der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung abgeschlossen worden ist, nichtig ist, ist durch die Ermächtigung in § 97 Abs. 6 GWB gedeckt.

b) Die Frist von 14 Kalendertagen beginnt mit der Absendung der schriftlichen Information an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen.

VgV § 13 Satz 2, Satz 3, Satz 4 i. d. F. v. 9. Januar 2001; GWB § 97 Abs. 6; GG Art. 80 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

9
von
13

BVerwG, 04.09.2003 - 8 B 109.03

Gründe: Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Frist von einem Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt wurde (§ 133 Abs. 2 VwGO). Auf diese Frist ist die Klägerin in der Rechtsmittelbelehrung des ...

Volltext bei lexetius.com

10
von
13

BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03

Gründe: Die Beschwerde ist bereits deshalb unzulässig, weil sowohl die Beschwerdeschrift vom 12. Dezember 2002 (Bl. 91 f. d. A.) als auch die Beschwerdebegründungsschrift vom 13. Januar 2003 (Bl. 95 ff. d. A.) jeweils zwar per Telefax am letzten Tag der Frist bei Gericht eingegangen sind. Sie waren ...

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht