Rechtsprechung zu § 83 VwGO
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BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01 - Verbundnetz II
a) Im Kartellverwaltungsverfahren gilt für die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts die Verweisung des § 83 Satz 1 VwGO auf §§ 17 bis 17b GVG. Danach prüft das Rechtsbeschwerdegericht nicht die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts, wenn es über eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache befindet.
b) Eine Demarkationsabrede, mit der sich ein Erdgaslieferant verpflichtet, im traditionellen Versorgungsgebiet des Abnehmers keine Dritten mit Erdgas zu beliefern, verstößt gegen das Kartellverbot des § 1 GWB. An einer derartigen Abrede besteht weder im Hinblick auf erhebliche Investitionen des Abnehmers in das Leitungsnetz noch mit Blick auf eine vom Abnehmer eingegangene Mindestbezugsverpflichtung ein anzuerkennendes Interesse.
GWB §§ 1, 76 Abs. 2; VwGO § 83 Satz 1; GVG § 17 Abs. 3 und 5
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BVerwG, 17.02.2003 - 1 DB 2.03
Sachliche Unzuständigkeit des Bundesdisziplinargerichts, wenn die angefochtene Disziplinarverfügung unter der Geltung des BDG ergangen ist; Verweisung an das zuständige Verwaltungsgericht ist keine Rechtswegverweisung
Verbindet die Einleitungsbehörde in einem vor dem 01. Januar 2002 eingeleiteten förmlichen Disziplinarverfahren die in diesem Verfahren verfügte Verfahrenseinstellung nach dem 01. Januar 2002 mit einer auf die Verhängung einer Geldbuße lautenden Disziplinarverfügung, so richtet sich das hieran anschließende gerichtliche Verfahren aufgrund der Verweisungsnorm im Bundesdisziplinargesetz (§ 3) nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung.
GVG § 17 a Abs. 2 Satz 1; VwGO §§ 83; 146; BDO §§ 4; 28; 29; 31; 33; 64 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4; BDG §§ 3; 45; 67 Abs. 1; § 85 Abs. 1, Abs. 3
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BVerwG, 12.06.2003 - 1 DB 10.03
Antrag auf Weiterbewilligung von Unterhaltszahlungen; Verweisungsbeschluss des Bundesdisziplinargerichts an das Verwaltungsgericht; unterbliebene Anhörung der obersten Dienstbehörde; Beschwerdebefugnis der obersten Dienstbehörde; Aufhebung des Verweisungsbeschlusses.
Gründe: I. Durch Urteil vom 11. Januar 2001 erkannte das Bundesdisziplinargericht dem früheren Beamten das Ruhegehalt ab und bewilligte ihm einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 v. H. seines erdienten Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten. Die Berufung hiergegen wies der Senat durch Urteil ...
GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3, § 17 a Abs. 4 Satz 3; VwGO § 83 Satz 2; BDO § 24 Abs. 2 Satz 1, §§ 77, 110, 79 Abs. 3 Satz 1
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BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01
Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde und -; Nichtzulassungsbeschwerde, Begründungsfrist nach PKH-Bewilligung; Prozesskostenhilfe, Bewilligung von - für Nichtzulassungsbeschwerde und Fristen für Einlegung und Begründung; Frist, für Beschwerde und Begründung nach PKH-Bewilligung; Verweisung, gerichtliche Verpflichtung zur -; Verpflichtung zur Verweisung; gerichtliche Pflicht zur Verweisung; effektiver Rechtsschutz; Rechtsschutz, effektiver; Prozesskostenhilfe, kein Anwaltszwang für Verfahren auf Bewilligung von -; Vertretungserfordernis, kein - für Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe, Verweisung eines Verfahrens auf Bewilligung von -; Verweisung, im Prozesskostenhilfeverfahren.
Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von zwei Monaten im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist, die mit einer sich daran anschließenden einmonatigen Begründungsfrist verbunden wäre (vgl. Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29. 92 - Buchholz 310 § 133 n. F. Nr. 3).
Ein angerufenes unzuständiges Gericht darf jedenfalls dann die Klage nicht als unzulässig abweisen, sondern muss das Verfahren an das zuständige Gericht verweisen, wenn nach einer Verweisung dem Erfolg der Klage kein weiteres zwingendes Prozesshindernis (hier: fehlende Postulationsfähigkeit) entgegensteht.
GG Art. 19 Abs. 4; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 1; VwGO § 60 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 67 Abs. 1, § 83, § 133 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 166
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BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04
Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität; Bund-Länder-Streitigkeit; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung.
Bei der Anfechtung einer Beförderungsgenehmigung durch ein von dem Transport betroffenes Land bietet § 4 Abs. 2 Nr. 6 AtG keine Grundlage für die Annahme eines nichtverfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits i. S. des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
Ein offensichtlich rechtswidriger und den Rechtszug verkürzender Verweisungsbeschluss bindet das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, nicht.
AtG § 4 Abs. 2 Nr. 6; VwGO § 83 Satz 1; GKG § 17 a Abs. 2 Satz 3
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BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
Luftverkehrsrecht
Einstweilige Anordnung; erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Flughafen Berlin-Tegel; Flughafenerweiterung; Steigerung der Abfertigungskapazität; wesentliche Änderung; Fluglärm; Luftaufsicht
Die Beseitigung eines in der Abfertigungskapazität eines Flughafens (hier: Berlin-Tegel) aufgetretenen Engpasses durch einen Erweiterungsbau erfordert regelmäßig nicht die Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens.
VwGO §§ 83, 91 Abs. 1, § 123; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3; VerkPBG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1; LuftVG § 8 Abs. 3, § 29 Abs. 1 Satz 1; 6. ÜberleitungsG § 2 Abs. 5
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BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
Luftverkehrsrecht
Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; drittschützende Wirkung; Rechtsverordnung, Rechtsschutz gegen -; Feststellungsklage; Klagebefugnis
Gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken von und zu Flugplätzen gemäß § 27 a Abs. 2 Satz 1 LuftVO durch Rechtsverordnung können betroffene Flughafenanwohner Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage erlangen. Die Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn das Interesse eines Klägers am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen willkürlich unberücksichtigt geblieben ist.
GG Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; LuftVG § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 2, §§ 29 b, 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 71 Abs. 1; LuftVO § 27 a; VwGO § 42 Abs. 2, §§ 43, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, § 52 Nr. 1, § 83; VwVfG § 75 Abs. 2
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BVerwG, 18.08.2006 - 5 B 80.06
Gründe: Der "Ablehnungs- und Revisionsantrag" des Antragstellers vom 17. Juli 2006, der sich zunächst auf Befangenheitsgesuche und eine Sachentscheidung richtete, wurde - nach zwischenzeitlicher Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und mit Blick auf das Schreiben des Antragstellers vom 9. ...
