Rechtsprechung zu § 83 VwGO
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BVerwG, 08.01.2004 - 4 B 113.03
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Kläger beimessen.
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BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes.
Die alleinige Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist nicht gegeben bei Streitigkeiten zwischen einem Land und einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes, das im Rechtsverkehr unter seinem Namen handeln, klagen und verklagt werden kann.
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; BENeuglG § 1; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 3
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BVerwG, 18.11.2002 - 4 C 5.01
Gründe: Die Klägerin hat nach Verkündung des Urteils am 1. August 2002 mit Schriftsatz vom 9. August 2002 beantragt, "die Kostenentscheidung gemäß § 162 Abs. 2 VwGO dahingehend zu ergänzen, dass die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das ...
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BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
Bundesverwaltungsgericht; sachliche Zuständigkeit; Bund- Länderstreit; Bundeswasserstraße; bauliche Anlage; Landesdenkmalrecht; Unterschutzstellung; Genehmigungserfordernis.
Das Bundesverwaltungsgericht ist nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sachlich zuständig, wenn der Rechtsstreit durch die Auslegung von Normen geprägt wird, die Hoheitsbefugnisse des Bundes gegenüber Vollzugsbehörden der Länder abgrenzen (hier: § 7 Abs. 4 und § 48 WaStrG).
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; WaStrG § 7 Abs. 4; WaStrG § 48; GVG § 17a Abs. 3; DSchG SchlH § 7; DSchG SchlH § 9
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BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07
Flughafen Frankfurt/ M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation; CADEC-Datei; Ablehnungsgründe; Anspruchsberechtigung; Antragsteller; Öffentlichkeit; noch nicht abgeschlossenes Schriftstück; Gesamtdatei; Freiwilligkeit der Informationsüberlassung.
Der Begriff der Umweltinformationen in Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/ 4/ EG vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/ 313/ EWG des Rates - Umweltinformationsrichtlinie - UIRL - (ABl L 41 S. 26) ist weit auszulegen. Erfasst werden auch Angaben, die die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme betreffen. Dazu gehören sowohl Angaben zur Finanzierung des Vorhabens als auch zur Finanzkraft des Vorhabenträgers.
Der Anspruch auf Zugang zu Informationen über die Umwelt kann einer Bürgerinitiative zustehen, sofern sie organisatorisch hinreichend verfestigt ist. Ein Kirchengemeindeverband ist ungeachtet der Anerkennung der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts als anspruchsberechtigt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 UIRL anzusehen. Auch eine Gemeinde kann einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen haben, soweit ihr Selbstverwaltungsbereich berührt ist.
UIRL Art. 2 Nr. 1, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 lit. d), Abs. 2 Satz 1 lit. g), Art. 3 Abs. 1; HUIG § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 2 Nr. 4, § 8 Abs. 2
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BVerwG, 10.04.2007 - 10 B 72.06
Gründe: Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtshofs durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden können, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt. Zu diesen Entscheidungen gehört ...
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BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 16.06
Gründe: I Die Klägerinnen wenden sich gegen die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 18. Juni 2003, durch die die Plangenehmigung für das Bauvorhaben Schnellbahnverbindung Hannover - Berlin im Abschnitt Berlin Ruhwaldweg - Wiesendamm vom 5. Juni 1998 geändert und eine neue ...
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BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06
Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Biotopschutz, Ersatzmaßnahme, Abwehrrecht, Rechtsverletzung, Abwägungsgebot, schutzwürdige Interessen, schutzwürdiger Belang, Milieuschutz, Wertminderung, öffentlicher Weg, öffentliche Zugänglichkeit, Naturschutz, Erholung, Einsicht, Einbruchsgefahr, abwägungserheblicher Belang.
Die gesetzliche Anordnung einer Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft dient ebenso wie der Biotopschutz ausschließlich den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und mithin dem Allgemeininteresse.
Private Interessen werden hierdurch nicht geschützt (im Anschluss an das Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 30. 97 - Buchholz 442. 09 § 20 AEG Nr. 21 S. 47).
Nicht schutzwürdig und mithin nicht abwägungserheblich ist ein Belang u. a. dann, wenn sein Träger sich vernünftigerweise auf die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Veränderungen einstellen musste und er deswegen nicht auf den Fortbestand einer bestimmten Situation vertrauen durfte (im Anschluss an den Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1. 78 und 2 bis 4. 78 - BVerwGE 59, 87 [102 f.]; hier: Anlegen eines öffentlichen Weges in einem bisher unzugänglichen Naturschutzgebiet in unmittelbarer Nähe eines Wohnhauses).
AEG §§ 18, 39 Abs. 1; VerkPBG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2; NatSchGBln a. F. §§ 2, 6, 14 Abs. 5, § 26a
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BVerwG, 04.09.2006 - 1 VR 2.06
Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 31. August 2006 mit dem Begehren, "entgegen der Ablehnung des Verwaltungsgerichts Hamburg (Az.: 15 K 414/ 06) sowie der Ausländerbehörde und des Einwohnermeldeamtes (…) eine Duldung bis zur Klärung der familienrechtlichen ...
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BVerwG, 08.05.2006 - 1 DB 1.06
Akteneinsichtsrecht; Disziplinarakten; Personalakte.
Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens richtet sich die Einsicht in die Unterlagen dieses Verfahrens (Disziplinarakte) nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen über die Einsicht in die Personalakte (§ 90c BBG).
BDO § 26 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 5, § 61 Abs. 3; BBG § 90 Abs. 1, § 90c
