Rechtsprechung zu § 83 VwGO
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BVerwG, 08.05.2006 - 1 DB 1.06

Akteneinsichtsrecht; Disziplinarakten; Personalakte.

Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens richtet sich die Einsicht in die Unterlagen dieses Verfahrens (Disziplinarakte) nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen über die Einsicht in die Personalakte (§ 90c BBG).

BDO § 26 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 5, § 61 Abs. 3; BBG § 90 Abs. 1, § 90c

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BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit; Delegation; Delegierung.

1. Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im Wehrbeschwerdeverfahren nach § 22 WBO kann nicht dadurch begründet werden, dass eine unzuständige Stelle über den Ausgangsbescheid und im Gefolge davon der Inspekteur des Heeres unzuständigerweise über die weitere Beschwerde entscheidet.

2. Wird die Zuständigkeit eines Vorgesetzten "für Beurteilungen" auf einen anderen Vorgesetzten delegiert, erfasst die Delegierung den gesamten bezeichneten Bereich, sofern sie nicht gegenständlich beschränkt oder mit zeitlichen oder inhaltlichen Vorbehalten oder Maßgaben versehen ist.

WBO § 22

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BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist; Antragsbegründungsfrist; Belehrungspflicht; Fristlauf; anerkannter Naturschutzverein; Anspruch auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren; nachträgliche Ermittlungen; Präklusion von Vorbringen; naturschutzrechtliche Befreiungen im Planfeststellungsbeschluss; Artenschutz und Vollzug eines Planfeststellungsbeschlusses; Variantenauswahl; Anforderungen an die Eingriffsermittlung.

1. Unterfällt ein Straßenbauvorhaben sowohl dem § 5 Abs. 2 Satz 1 VerkPBG als auch dem § 17 Abs. 6 a Satz 1 FStrG, weil dafür nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, gilt für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage die einmonatige Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG.

2. Die Rechtsbehelfsbelehrung eines solchen Planfeststellungsbeschlusses, die lediglich den Hinweis enthält, dass ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung innerhalb der Monatsfrist des § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG "gestellt" werden muss, ist unvollständig, weil die Belehrung über die einzuhaltende Begründungsfrist fehlt.

3. Auf die Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG ist gemäß § 17 Abs. 6 a Satz 5 FStrG die Bestimmung über den Fristlauf nach § 58 VwGO entsprechend anzuwenden.

BNatSchG 2002 § 61 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6 a Sätze 1, 2, 4 und 5, Abs. 6 c; VerkPBG § 5 Abs. 2 Satz 1; VwGO §§ 58, 80 Abs. 5

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BVerwG, 23.03.2005 - 1 A 1.05

Gründe: Für die Entscheidung über die Anträge in den mit Schriftsatz vom 18. Januar 2005 eingeleiteten Verfahren "1. Die Kläger erhalten einen unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Die Beklagten werden verurteilt, die Kläger in ihrer Religions- und Berufsausübung zu ...

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BVerwG, 23.02.2005 - 1 VR 2.05

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit den Begehren "1. Das Bundesverwaltungsgericht ordnet mit sofortiger Wirkung für die Dauer des Rechtsstreits die Aussetzung des Vollzugs des Zuwanderungsgesetzes an. 2. Das Bundesverwaltungsgericht untersagt mit sofortiger Wirkung für ...

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BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03

Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; gleichzeitige Geltendmachung eines Planergänzungsanspruchs.

Macht ein Kläger zugleich Ansprüche auf Planergänzung nach § 74 Abs. 2 VwVfGBbg und auf nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 und 3 VwVfGBbG geltend, handelt es sich um zwei in verschiedenen Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen zu behandelnde Streitgegenstände, die der in § 17 Abs. 2 GVG vorgesehenen Konzentration der Prüfungsbefugnis bei dem zuerst angerufenen Gericht nicht zugänglich sind.

VerkPBG § 1; GVG § 17 Abs. 2; VwGO §§ 45, 52 Nr. 1; VwVfGBbg § 74 Abs. 2, § 75 Abs. 2 und 3

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BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; Flugverfahren; Anfangsanflugpunkt; Warteverfahren; Anflugroute; Anhörung; Beteiligung der Gemeinden; Abwägungsgebot; begrenzte gerichtliche Kontrolle; Fluglärmbelastung; Unzumutbarkeit.

1. Eine Rechtsänderung ist im Revisionsverfahren grundsätzlich auch dann beachtlich, wenn sie das Rechtsverhältnis gestaltet, auf dessen Feststellung die Klage gerichtet ist. In der Einbeziehung der neuen oder geänderten Rechtsverordnung in den Feststellungsantrag liegt daher in aller Regel keine nach § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO unzulässige Klageänderung.

2. Gemeinden, über deren Gebiet durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundes-amtes eine Flugroute oder ein Warteverfahren festgelegt wird, haben keinen Anspruch auf Anhörung vor Erlass der Verordnung.

3. Die Festlegung der Flugrouten und des Warteverfahrens durch das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Klage der lärmbetroffenen Gemeinden und Anwohner vom Gericht jedenfalls nur darauf überprüft werden, ob bei der rechtsstaatlich gebotenen Abwägung schutzwürdige Belange der Kläger willkürlich unberücksichtigt geblieben sind (im Anschluss an BVerwGE 111, 276). Während des Rechtsstreits erfolgten normativen Änderungen des Flugverfahrens und den hierfür maßgeblichen Erwägungen des Luftfahrt-Bundesamtes ist dabei Rechnung zu tragen.

LuftVG § 1 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1, §§ 29 b, 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 b; LuftVO § 27 a; VwGO § 142 Abs. 1 Satz 1

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BVerwG, 09.05.2003 - 20 F 12.03

Gründe: Das Bundesverwaltungsgericht ist für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerungserklärung des Bundesministeriums des Innern vom 25. Februar 2003 nicht zuständig. Im Zwischenstreit nach § 99 Abs. 2 VwGO ist das ...

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BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer H. sowie einen Beschluss des Anwaltsgerichtshofs, nach dessen Begründung sich der Antrag auf ...

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BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 16.99

Gründe: I. Die Kläger sind jeweils Eigentümer eines selbstgenutzten Hausgrundstücks beziehungsweise selbstgenutzter Wohnungen, die nordwestlich des Flughaftens Köln/ Bonn in Rösrath-Forsbach gelegen sind. Sie wenden sich gegen die Verlegung der Abflugstrecken DOM, GMH, COL und SIGEN, die das ...

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