Rechtsprechung zu § 84 VwGO
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BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs; Aufklärungsrüge.

1. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, kann der Beteiligte in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht eine Verletzung rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel erfolgreich geltend machen, wenn er die Möglichkeit nicht wahrgenommen hat, gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mündliche Verhandlung zu beantragen.

2. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, können die Beteiligten in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde keine Verfahrensrügen erheben, die sich gegen die Richtigkeit der festgestellten Tatsachen richten.

VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 4, § 135

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BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Gerichtsbescheid; Stattgabe der Berufung zu Lasten des in erster Instanz durch Gerichtsbescheid obsiegenden Klägers.

Eine Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im sog. vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130 a VwGO zu Lasten des Klägers ist unzulässig, wenn der Klage in erster Instanz durch Gerichtsbescheid stattgegeben wurde.

EMRK Art. 6 Abs. 1; VwGO § 130 a

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BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

Verwaltungsprozeßrecht

Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Beschluß; konsentierter Einzelrichter; Berichterstatter; Einverständnis der Beteiligten; Einstimmigkeit; Kollegialentscheidung; Anhörung; Anhörungsmitteilung; Ankündigung des Ausgangs des Berufungsverfahrens; Offenlegung des Verfahrensergebnisses


1. Eine Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung nach § 130 a VwGO darf nur der Senat des Oberverwaltungsgerichts als Kollegialorgan treffen und nicht der im Einverständnis der Beteiligten nach § 87 a Abs. 2 und 3 VwGO zur Entscheidung berufene Vorsitzende oder Berichterstatter (sog. konsentierter Einzelrichter).

2. Die Anhörung zu einer Entscheidung nach § 130 a VwGO muß unmißverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt.

VwGO § 87 a Abs. 2 und 3, § 125 Abs. 2 Satz 3, § 130 a, § 138 Nr. 3

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BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Postgut; außergewöhnlich hohe Schwierigkeit des Berufungsverfahrens; fehlerhafte Entscheidung im Berufungsverfahren durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung.

Eine Entscheidung im Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 130 a Satz 1 VwGO scheidet aus, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große Schwierigkeiten in rechtlicher und/ oder tatsächlicher Hinsicht aufweist.

PostG § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; VwGO § 101 Abs. 1, § 104 Abs. 1, § 130 a, § 138 Nr. 3, § 144 Abs. 4

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BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05

Gründe: Die Klägerin wendet sich gegen die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks an die Beigeladene mit der Begründung, die Beigeladene habe ihren Rückübertragungsanspruch nicht wirksam angemeldet, jedenfalls sei der Anspruch verwirkt. Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch den ...

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BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05

Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit von Art. 9 Abs. 2 GG; Sich-Richten gegen den Gedanken der Völkerverständigung; Aufforderung zur Beseitigung des Staates Israel und zur Tötung von Menschen.

Eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG verboten werden.

GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 140 i. V. m. Art 137 Abs. 2 und 3 WRV; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1 3. Alternative und Satz 2, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 18 Satz 2

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BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 4.05

Gründe: I. Die Klägerin zu 1 gibt u. a. eine Tageszeitung heraus. Der Kläger zu 2 ist Geschäftsführer der Klägerin zu 1. Bei den Klägern zu 3 und zu 4 handelt es sich um Gesellschafter der Klägerin zu 1, bei dem Kläger zu 5 um den verantwortlichen Redakteur der von der Klägerin zu 1 herausgegebenen ...

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BVerwG, 08.11.2005 - 10 B 45.05

Gründe: Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

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BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

Gründe: I. 1. Der Kläger ist Oberregierungsrat (BesGr A 14) beim Bundesnachrichtendienst (BND). Er war in der Dienststelle … in y eingesetzt. Dort wurde ihm am 1. April 2001 ein mit A 15 bewerteter Dienstposten übertragen und am 15. Oktober 2001 seine Bewährung auf diesem Dienstposten rückwirkend ...

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BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 5.02

Gründe: I. Das Bundesministerium des Innern stellte durch Verfügung vom 8. Dezember 2001 fest, dass sich der "Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti), der unter der Bezeichnung "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden" ("Islami Cemaatleri ve Cemiyetleri Birligi" - ICCB) im Vereinsregister ...

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