Rechtsprechung zu § 88 VwGO
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BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

Gründe: I. Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ihm aufgegeben hat, den hälftigen Kaufpreis aus der Veräußerung des Grundstücks L. Straße 20 in D.-S. an den Beigeladenen auszukehren.

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BVerwG, 02.08.2005 - 4 B 41.05

Gründe: Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Sache hat weder die behauptete grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch können die von der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensfehler zur Zulassung der Revision nach §

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BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04

Gründe: Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BVerwG, 16.12.2003 - 4 B 75.03

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 25.07

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BVerwG, 12.06.2007 - 9 B 27.07

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BVerwG, 12.06.2007 - 9 B 28.07

Flurbereinigungsverfahren; Flurbereinigungsplan; Nachtrag; Ausgleich; Schaden; Schadensersatzanspruch; Amtshaftung; Staatshaftung; Schlussfeststellung; Bestandskraft; Verfahrensabschnitt; Verfahrensstufung; Nachsichtgewährung.

Die Bestandskraft der Schlussfeststellung (§ 149 Abs. 1 und 2 FlurbG) steht der Ergänzung eines Flurbereinigungsplans um einen Nachtrag, mit dem ein Ausgleichsanspruch gemäß § 51 FlurbG wegen im Zusammenhang mit der Flurbereinigung entstandener Schäden eines Beteiligten festgesetzt werden soll, regelmäßig entgegen. Nicht ausgeschlossen sind dagegen vor den Zivilgerichten zu verfolgende (Schadensersatz-) Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Staatshaftung (wie BGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - III ZR 241/ 84 - BGHZ 98, 85 [88]).

FlurbG § 149 Abs. 1 und 2, § 51

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BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; Kollegialentscheidung; Mehrheitsprinzip; Durchschnittsprinzip; Beurteilungsspielraum; maßgeblicher Zeitpunkt; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage.

Die Beurteilung der zuständigen Behörde, ob ein Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist, kann vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden (Aufgabe der im Urteil des Senats vom 25. November 1993 - BVerwGE 94, 307 vertretenen Auffassung).

Aus Gemeinschaftsrecht oder Bundesrecht ergibt sich nicht, ob die Weinprüfungskommission ihre Gesamtbeurteilung nach dem Durchschnitt der Einzelbeurteilungen ihrer Mitglieder oder nach dem Mehrheitsprinzip zu bilden hat.

Verordnung (EG) Nr. 1493/ 1999 Art. 54 und 55; Verordnung (EG) Nr. 1607/ 2000 Art. 8; GG Art. 19 Abs. 4; VwGO §§ 43, 91, 113, 114; WeinG § 19; WeinV §§ 21, 22, 24, 25

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BVerwG, 15.12.2006 - 3 B 49.06

Gebührenpflichtige Mitteilung; Verkehrszentralregister; Punktesystem; Verwaltungsakt; vorbeugender Rechtsschutz; effektiver Rechtsschutz; Bestandskraft; Bindungswirkung.

Die Unterrichtung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG entfaltet im Hinblick auf den darin mitgeteilten Punktestand keine Bindungswirkung für nachfolgende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde.

StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2; § 30 Abs. 2 Satz 1

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30
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BVerwG, 22.11.2006 - 1 B 159.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Sie rügt zu Recht als Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), dass das Berufungsgericht über den Hilfsantrag des Klägers, die Beklagte zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach §

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