Rechtsprechung zu § 91 VwGO
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BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

"Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung.

Eine "Windfarm" i. S. der Nr. 1. 6 der Anlage 1 zum UVPG und der Nr. 1. 6 des Anhangs zur 4. BImSchV ist dadurch gekennzeichnet, dass sie aus mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich so zugeordnet sind, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren.

Sobald die für eine "Windfarm" maßgebliche Zahl von drei Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird, ist unabhängig von der Zahl der Betreiber ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.

BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 3, §§ 10, 13, 19, 67 Abs. 4; 4. BImSchV § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 1. 6 des Anhangs; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; UVPG § 2 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1. 6 der Anlage 1

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BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

Die Information des Parlaments und der Öffentlichkeit durch vollständige Dokumentation der Sonderabgaben ist ein Gebot wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle von Planung und Entscheidung über die finanzielle Inanspruchnahme der Bürger für öffentliche Aufgaben.

Zur Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Abgaben zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege.

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BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01

Gründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Juli 2001 die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2001 als nicht begründet zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seinem ...

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BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

Verwaltungsprozessrecht; Naturschutzrecht

Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung; Normenkontrolle; Rechtsverletzung


Ein Unternehmen kann eine Landschaftsschutzverordnung zur Normenkontrolle nach § 47 VwGO stellen, wenn diese einer Gewinnung von Kiesen nach dem Bergrecht entgegensteht und die Überleitung einer Erlaubnis in eine Bewilligung nach § 12 Abs. 2 BBergG von der Gültigkeit der Landschaftsschutzverordnung abhängt. Die Antragsbefugnis steht auch einem Unternehmen zu, das die ernsthafte Absicht und die gesicherte zivilrechtliche Möglichkeit dargetan hat, in dem unter Landschaftsschutz gestellten Gebiet Kiese abzubauen.

VwGO § 47 Abs. 2; BBergG § 12 Abs. 2; Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl I S. 602)

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BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 12.08

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BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

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BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; Erledigung; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; gesetzlicher Eigentumserwerb; Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs; Überbau; Überbaufläche; Antragsfrist; Frist für Zuordnungsantrag; Bahnvermögen; Widmung; Widmungsvermögen.

Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird.

Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.

VwVfG § 43 Abs. 2; VwGO § 121; EV Art. 26 Abs. 1, Art. 27 Abs. 1; VZOG §§ 17, 18, 19

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BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung; Regulierungsverfügung; Widerruf; Erlöschen; Feststellung.

Widerruft die Regulierungsbehörde aus Anlass einer erstmaligen Marktregulierung nach den Vorschriften des TKG 2004 - hier: Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - frühere gesetzliche Regulierungsverpflichtungen, lässt sich dieser Widerruf unter den Voraussetzungen des § 47 VwVfG in die Feststellung umdeuten, dass die betreffenden altrechtlichen Verpflichtungen durch den Erlass der neuen Regulierungsverfügung kraft Gesetzes erloschen sind. Zu einer solchen Feststellung kann die Regulierungsbehörde aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz verpflichtet sein.

TKG 1996 § 25 Abs. 1, §§ 29, 35 Abs. 1, § 39; TKG 2004 § 9 Abs. 1, §§ 10, 11, 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 3, § 150 Abs. 1; VwVfG §§ 43, 47, 49

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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 53.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

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