Rechtsprechung zu § 91 VwGO
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 60.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 59.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 58.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 57.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 56.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 55.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 51.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 49.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 48.06
Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.
