Rechtsprechung zu § 91 VwGO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

21
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 60.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

22
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 59.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

23
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 58.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

24
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 57.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

25
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 56.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

26
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 55.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

27
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

28
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 51.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

29
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 49.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

30
von
43
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 48.06

Gründe: Die Beschwerde ist begründet. Zwar ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) oder wegen Divergenz (2.) zuzulassen.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht