Rechtsprechung zu § 93 VwGO
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BVerwG, 23.07.2003 - 7 KSt 6.03
Gründe: Die Erinnerung der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegner gegen die Entscheidung der Urkundsbeamtin, den Antrag auf Kostenfestsetzung zurückzuweisen, hat keinen Erfolg. Der Antrag betrifft ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem die Antragsteller in unmittelbarer oder ...
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BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 16.01
Gründe: I. Zwischen dem Bundesrechnungshof und den Ländern bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob und inwieweit Landesfinanzbehörden vor Ort durchzuführende Prüfungen des Bundesrechnungshofs zu dulden haben, wenn es um Steuern geht, die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet ...
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BVerfG, 19.12.2001 - 1 BvR 814/01
Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse über die Festsetzung des Gegenstandswerts für seine anwaltliche Tätigkeit.
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BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00
Verwaltungsprozessrecht; Naturschutzrecht
Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung; Normenkontrolle; Rechtsverletzung
Ein Unternehmen kann eine Landschaftsschutzverordnung zur Normenkontrolle nach § 47 VwGO stellen, wenn diese einer Gewinnung von Kiesen nach dem Bergrecht entgegensteht und die Überleitung einer Erlaubnis in eine Bewilligung nach § 12 Abs. 2 BBergG von der Gültigkeit der Landschaftsschutzverordnung abhängt. Die Antragsbefugnis steht auch einem Unternehmen zu, das die ernsthafte Absicht und die gesicherte zivilrechtliche Möglichkeit dargetan hat, in dem unter Landschaftsschutz gestellten Gebiet Kiese abzubauen.
VwGO § 47 Abs. 2; BBergG § 12 Abs. 2; Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl I S. 602)
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BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer Zusammenhang; einheitlicher Tätigkeitsrahmen; Rechtsanwalt
Ein auftragsgemäßes Tätigwerden eines Rechtsanwalts in mehreren parallelen Verwaltungsverfahren schließt nicht aus, daß es sich um dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 7 Abs. 2 BRAGO handelt.
BRAGO § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5, § 119; VwVfG § 80 Abs. 1 und 2
