Rechtsprechung zu § 94 VwGO
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BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04
Europarecht, Völkerrecht
Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren; Abwägungsentscheidung; ausländischer Flughafen; Anflugverfahren; Anflugroute; Lärmschutz; Europäischer Gerichtshof; Vorlageverfahren; Aussetzung des Verfahrens.
1. Die Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 27a LuftVO erstreckt sich auch auf die Regelung von Flugverfahren derjenigen Luftfahrzeuge, die einen ausländischen Flughafen anfliegen oder von diesem abfliegen.
2. Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13. 99 - BVerwGE 111, 276, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6. 02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11. 03 - BVerwGE 121, 152).
3. Die im Chicagoer Abkommen in Verbindung mit der Transitvereinbarung geregelten Luftverkehrsfreiheiten gewähren nicht das Recht, unbeschadet von nationalen Regelungen über Flugverfahren zur Landung auf einem im Nachbarstaat liegenden Flughafen anzusetzen.
4. Mit Rücksicht auf ein beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängiges Verfahren eines Staates gegen eine Entscheidung der Kommission über die weitere Anwendbarkeit einer nationalen Verordnung kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung geht, auch ohne gleichzeitige Vorlage (Art. 234 EG-Vertrag) entsprechend § 94 VwGO ausgesetzt werden.
GG Art. 14 Abs. 1, Art. 12, Art. 3 Abs. 1; LuftVG § 29 Abs. 1, § 29 b, § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; LuftVO § 27 a; VwGO §§ 94, 142 Abs. 1; 1. Zusatzprotokoll zur EMRK Art. 1; Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Transitver-einbarung); EG-Vertrag Art. 234; Verordnung (EWG) 2408/ 92; Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr
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BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00
Verwaltungsprozessrecht
Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen (Vertragsverletzungs-) Verfahrens
Mit Rücksicht auf ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges (Vertragsverletzungs-) Verfahren kann ein Revisionsverfahren, das gleiche Fragen des Gemeinschaftsrechts aufwirft, auch ohne gleichzeitige Vorlage (Art. 234 EG) entsprechend § 94 VwGO ausgesetzt werden.
VwGO § 94 (entsprechend)
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BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06
Gründe: Die Aussetzung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 94 VwGO.
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BVerwG, 09.05.2006 - 1 C 8.05
Familienasyl; Familienasylverfahren; statusrechtliche Gleichstellung der Familienangehörigen; Stammberechtigter; Widerruf; Widerrufsverfahren; Widerrufsvoraussetzungen; Inzidentprüfung; Bindungswirkung.
Die Verwaltungsgerichte sind im Familienasylverfahren nach § 26 Abs. 2 AsylVfG weder verpflichtet noch berechtigt, Gründe für den Widerruf der Asylanerkennung des Stammberechtigten nach § 73 Abs. 1 AsylVfG zu prüfen, solange der Leiter des Bundesamts ein Widerrufsverfahren nicht eingeleitet und den betroffenen Stammberechtigten hierzu nicht angehört hat.
VwGO §§ 94, 121 AsylVfG § 26 Abs. 2, § 73 Abs. 1 AsylVfG a. F. §§ 6, 7 Abs. 3
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BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
Gründe: 1. Dem Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, kann nicht entsprochen werden. Die Voraussetzungen des § 94 VwGO liegen nicht vor. Die Entscheidung des Senats kann nicht davon abhängen, ob demnächst eine Ankündigung der ...
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BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03
Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive; Beurteilungszeitraum.
Die planmäßige Beurteilung eines Soldaten erstreckt und beschränkt sich auf den Beurteilungszeitraum. Die Ausdehnung der Beurteilung auf eine nach dem Beurteilungsstichtag eingetretene neue Sachlage ist ausgeschlossen.
SLV § 2 Abs. 1, 2; VwGO § 94; ZDv 20/ 6 Nr. 205 Nr. 1, Nr. 901
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BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05
Gründe: I. Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ihm aufgegeben hat, den hälftigen Kaufpreis aus der Veräußerung des Grundstücks L. Straße 20 in D.-S. an den Beigeladenen auszukehren.
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BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
Gründe: I. Die Klägerin, eine Fluggesellschaft, die den Flughafen Zürich als Heimatflughafen und Verkehrsdrehkreuz (Hub) nutzt, wendet sich gegen die Festlegung von Anflugverfahren für diesen Flughafen durch Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts.
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