Rechtsprechung zu § 99 VwGO
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BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2002 - 03d B 1961 -. Mit diesem hatte die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln 1 K 1749/ 99, in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung ...
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BVerwG, 09.07.2002 - 20 F 3.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 29. Dezember 1999/ 13. Februar 2002. Mit diesem hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln 1 K 1823/ 99, in dem die Klägerin gegen die Festsetzung der ...
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BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 2.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2002. Mit diesem hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln - Az.: 1 K 1749/ 99 -, in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung der Entgelte für ...
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BVerwG, 02.10.2002 - 20 F 2.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2002. Mit diesem hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln - Az.: 1 K 1749/ 99 -, in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung der Entgelte für ...
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BVerwG, 24.01.2005 - 20 F 2.04
Gründe: Die Beschwerde ist unbegründet. Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Verweigerung der Vorlage der im angefochtenen Beschluss bezeichneten Unterlagen durch den Beklagten aufgrund der Sperrerklärung seiner Bevollmächtigten vom 27. November 2002 rechtswidrig ist.
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BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
Gründe: I. Gegenstand des Hauptsacheverfahrens VG 22 K 8707/ 00 vor dem Verwaltungsgericht Köln, das diesem Zwischenverfahren zugrunde liegt, ist die Klage der Klägerin gegen den Bescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 15. September 2000 BK 5b-00/ 076, der die ...
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BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03
Gründe: I. Der Kläger nahm zwei Jahre lang die Funktion des stellvertretenden Leiters der Verfassungsschutzabteilung des Beklagten wahr. Für diesen Zeitraum war ihm das Amt eines Ministerialrats der Besoldungsgruppe B 2 im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Nach dem Ablauf der Probezeit wurde ...
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BVerfG, 26.08.2004 - 20 F 19.03
Gründe: I. Der Kläger nahm zwei Jahre lang die Funktion des stellvertretenden Leiters der Verfassungsschutzabteilung des Beklagten wahr. Für diesen Zeitraum war ihm das Amt eines Ministerialrats der Besoldungsgruppe B 2 im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Nach dem Ablauf der Probezeit wurde ...
