Rechtsprechung zu § 99 VwGO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

61
von
76
BVerwG, 26.10.2006 - 20 F 7.06

Gründe: Der Antrag ist unzulässig. In dem Verfahren OVG Berlin-Brandenburg 1 M 62. 06 hat weder das Gericht der Hauptsache die Verwaltung des Deutschen Bundestages um die Vorlage dort entstandener Akten gebeten noch hat der Deutsche Bundestag sich geweigert, angeforderte Akten vorzulegen. Vielmehr ...

Volltext bei lexetius.com

62
von
76
BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz; Schadensvorsorge; Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter; Auslegungsstörfall; auslegungsüberschreitendes Ereignis; Restrisiko; gezielter Flugzeugabsturz; Hohlladungsbeschuss von Castorbehältern; Drittschutz; Kontrolldichte

Die Vorschrift über die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes eines Standortzwischenlagers gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) dient auch dem Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des Zwischenlagers wohnenden Drittbetroffenen. Der Drittschutz ist nicht auf die erforderliche Schadensvorsorge gegen Auslegungsstörfälle beschränkt.

Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint. Der Schutzanspruch des Drittbetroffenen aus § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG endet dort, wo eine Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit praktisch ausgeschlossen ist.

Über das Maß des erforderlichen Schutzes gegen terroristische Anschläge auf ein Standortzwischenlager entscheidet die Genehmigungsbehörde in eigener Verantwortung. Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt.

AtG § 1 Nr. 2, Nr. 3; § 6 Abs. 1; § 6 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4; § 6 Abs. 3; § 7 Abs. 1; § 7 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 5; § 9a Abs. 2 Satz 3; § 12 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 10; StrlSchV § 3 Abs. 1 Nr. 28 Satz 1; § 47; § 49; AtVfV § 1; § 3 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

63
von
76
BVerwG, 31.01.2008 - 2 A 4.06

Akteneinsicht; arbeitsgerichtliches Verfahren; Arbeitsweise oder Erkenntnisstand; Ausforschung; Auskunftserteilung; besonderes Interesse an der Akteneinsicht; Ermittlungsgrundsatz; Geheimhaltungsbedürfnis; operative Vorgänge; Schadensersatz.

1. Für den Auskunftsanspruch aus § 7 BNDG i. V. m. § 15 BVerfSchG eines vor dem Arbeitsgericht klagenden Betroffenen über die vom Bundesnachrichtendienst zu seiner Person gespeicherten Daten ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, sofern ein außerhalb des Arbeitsprozesses liegendes besonderes Interesse geltend gemacht wird.

2. Prozessuale Ansprüche auf Vorlage bestimmter Erkenntnismittel und Beweisstücke sind innerhalb des jeweiligen Rechtsweges (hier: zu den Arbeitsgerichten) geltend zu machen und gegebenenfalls durchzusetzen. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte eines anderen Rechtsweges, die Einhaltung arbeitsgerichtlicher Verfahrensvorschriften zu überprüfen und sicherzustellen.

BNDG § 4 Abs. 1, § 7; BVerfSchG §§ 10, 15 Abs. 1 und 2; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ArbGG § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, § 64 Abs. 7; BAT § 70

Volltext bei lexetius.com

64
von
76
BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07 - Akteneinsichtsgesuch

a) Dem Verteidiger eines Nebenbetroffenen ist Akteneinsicht auch in die Bußgeldakten der anderen Betroffenen und Nebenbetroffenen zu gewähren, wenn diese sich auf einen einheitlichen Gesamtkomplex beziehen und gleichfalls dem Beschwerdegericht vorliegen.

b) Mögliche Geschäftsgeheimnisse der anderen (Neben-) Betroffenen hindern die Akteneinsicht grundsätzlich nicht.

OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

65
von
76
BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die an einen Mitbewerber erfolgte Vergabe eines Beförderungsdienstpostens.

Volltext bei lexetius.com

66
von
76
BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07

Gründe: 1. Die Beschwerde ist unzulässig und daher zu verwerfen.

Volltext bei lexetius.com

67
von
76
BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; gesetzliche Frist; Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne; Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage; Kollegialgerichtsregel; Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung; Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit.

Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann.

BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1; BayVwVfG Art. 32; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

68
von
76
BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 6.06

Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; gesetzliche Frist; Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne; Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage; Kollegialgerichtsregel; Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung; Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit.

Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5. 06).

BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1; BayVwVfG Art. 32; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

69
von
76
BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung des TKG 2004; Wirksambleiben gesetzlicher Gebote.

1. Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten nach § 25 Abs. 1 TKG 1996 ist eine wirksam bleibende Verpflichtung im Sinne von § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004.

2. Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt:

Sind Art. 27 Satz 1 der Richtlinie 2002/ 21/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) und Art. 16 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2002/ 22/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) dahin zu verstehen, dass ein im früheren innerstaatlichen Recht vorgesehenes gesetzliches Gebot zur Genehmigung von Entgelten für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen gegenüber Endnutzern durch ein Unternehmen mit insoweit marktbeherrschender Stellung und mithin auch ein diesbezüglicher feststellender Verwaltungsakt vorübergehend aufrechtzuerhalten sind?

Bei Verneinung von Frage 1: Steht das Europäische Gemeinschaftsrecht einer solchen weitgehenden Aufrechterhaltung entgegen?

TKG 1996 § 25 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 39 Alt. 2; TKG 2004 § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2, § 13 Abs. 1 und Abs. 3, § 29 Abs. 1, § 39 Abs. 1 und Abs. 3, § 150 Abs. 1, Abs. 13 und Abs. 14; VwGO § 43; VwVfG § 43; Sprachtelefondienstrichtlinie Art. 17; Rahmenrichtlinie Art. 27 Satz 1; Zugangsrichtlinie Art. 7; Universaldienstrichtlinie Art. 16 Abs. 1 Buchst. a

Volltext bei lexetius.com

70
von
76
BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05

Gründe: Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7 8
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht