Rechtsprechung zu § 28 WPO
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BFH, 17.01.2008 - VI R 26/06

Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; WPO § 28 Abs. 1, § 58 Abs. 1, § 61 Abs. 1; StBerG § 50 Abs. 1, § 73 Abs. 1, § 79 Abs. 1

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BGH, 09.07.2001 - PatAnwZ 1/00

§ 52 e Abs. 1 PatAO steht der Mitgliedschaft einer auf das Halten eines GmbH-Anteils beschränkten Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer Patentanwalts-GmbH dann nicht entgegen, wenn durch die Satzung der GmbH sichergestellt ist, daß der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur Personen angehören dürfen, die sämtliche berufsrechtlichen Anforderungen nach § 52 e PatAO erfüllen.

PatAO § 52 e

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BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01 - Rechtsanwaltsgesellschaft

Die Vorschrift des § 59k BRAO hat eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion.

Eine Steuerberatungsgesellschaft, die eine Kurzbezeichnung (hier: KPMG) zulässigerweise in ihrer Firma führt, kann in analoger Anwendung des § 59k Abs. 1 Satz 2 BRAO nach Ausweitung ihrer Tätigkeit auf das Gebiet einer Rechtsanwaltsgesellschaft die Kurzbezeichnung grundsätzlich beibehalten.

UWG § 1; BRAO § 59k; BORA § 9

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