Rechtsprechung zu § 43a WPO
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BGH, 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04
1. Bei mehrfach qualifizierten Berufsträgern sperrt der Freispruch nach einer Berufsordnung nicht die Verfolgung einer möglichen Pflichtverletzung nach einer anderen Berufsordnung, soweit ein bereichsspezifischer disziplinarischer Überhang in der anderen Berufsordnung besteht.
2. Ein auswärtiges Büro, in dem ein Wirtschaftsprüfer ohne Hinweis auf seinen Beruf als Wirtschaftsprüfer und ohne Angebot oder Durchführung berufsspezifischer Kerntätigkeiten lediglich Aufgaben als Insolenzverwalter wahrnimmt, ist keine Zweigniederlassung im Sinne von § 47 und § 38 Nr. 3 WPO.
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BFH, 05.06.2003 - V R 25/02
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist, auch wenn sie von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ausgeübt wird, keine Beratungsleistung i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG.
UStG 1993/ 1999 § 3a Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 3
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BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Das Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, solange der Anwaltsnotar selbst Steuerberater sein darf und auch nicht gehindert ist, sich mit Nur-Steuerberatern zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen.
