Rechtsprechung zu § 58 WPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
2
von
2
BFH, 17.01.2008 - VI R 26/06
Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; WPO § 28 Abs. 1, § 58 Abs. 1, § 61 Abs. 1; StBerG § 50 Abs. 1, § 73 Abs. 1, § 79 Abs. 1
2
von
2
von
2
BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 23/07
Die Tätigkeit des Leiters einer Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer ist mit dem Beruf des Rechtsanwalts vereinbar.
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8, § 59a Abs. 1
