Rechtsprechung zu Art. 38 WechselG
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BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

Das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts ist nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab.

GG Art. 14; WHG § 15 Abs. 1; WG LSA §§ 32, 38

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BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 8.04

Gründe: I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er ein altes Wasserrecht besitzt. Er ist Eigentümer eines … an der Saale gelegenen Grundstücks. Auf diesem befindet sich seit 1704 die so genannte P. mühle. Oberhalb des 1723 erbauten Großen … Wehrs zweigt ein Kanal von der Saale ab. An ...

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