Rechtsprechung zu Art. 46 WechselG
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BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02
a) Zur (öffentlich-rechtlichen) Geschäftsführung ohne Auftrag durch die Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten seitens eines privaten Dritten (hier: Beseitigung des an einem Kraftwerksrechen angeschwemmten Pflanzenschnitts).
b) Bei Unterhaltungsarbeiten abgemähte und im Wasser treibende Wasserpflanzen sind nicht im Sinne von § 22 Abs. 1 WHG in das Gewässer eingebracht.
