Rechtsprechung zu Art. 60 WechselG
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BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02

a) Zur (öffentlich-rechtlichen) Geschäftsführung ohne Auftrag durch die Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten seitens eines privaten Dritten (hier: Beseitigung des an einem Kraftwerksrechen angeschwemmten Pflanzenschnitts).

b) Bei Unterhaltungsarbeiten abgemähte und im Wasser treibende Wasserpflanzen sind nicht im Sinne von § 22 Abs. 1 WHG in das Gewässer eingebracht.

BGB § 677; WHG §§ 22 Abs. 1, 28

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